Ortsverband Königstein-Glashütten

AKTUELL!!! 1.12.05

Es wird gemunkelt, dass eine Investorengruppe einen Bauantrag auf der Mühlhell gestellt hat.
Die Argumente gegen jegliche Bebauung sind dargelegt worden. Ob diese Argumente mit Geld aus der Welt zu schaffen sind?
Es sieht leider alles danach aus.


B- Plan S10 Mühlhell

Stellungnahme des BUND zum Entwurf des Bebauungsplanes S 10 „Mühlhell“ in der Gemarkung Schneidhain der Stadt Königstein im Taunus

Der BUND Königstein / Glashütten lehnt den Bebauungsplan S10 Mühlhell strikt ab.

1. Das Bebauungsgebiet liegt im Regionalen Grünzug (Regionalplan Südhessen 2000).
2. Im Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet ein Teil des „Biotopverbundsystems“.
3. Das Bebauungsgebiet gehört zu einem großen Streuobstwiesenverbund, der für den Naturschutz hohen Wert hat. Im Entwurf des B-Plans findet sich keine Erhebung über die hier vorkommenden Tierarten. Insbesondere Totholz ist ein wertvoller Lebensbereich für geschützte Tierarten. Der Stadt Königstein liegen nunmehr seit vielen Monaten Hinweise auf das Vorkommen des Kleinspechtes in diesem Gebiet vor. Es fehlt jedoch eine Bestandsaufnahme über dort lebende Arten.
4. Die Renaturierung des Badbaches als Ausgleichsmaßnahme wird als nicht ausreichend angesehen. Diese Renaturierung hätte die Stadt Königstein mit Mitteln, die die Fraport AG zur Verfügung gestellt hat, schon durchführen können, hat dies jedoch unterlassen. Ausgleichsflächen in gleichwertiger und geeigneter Größe sind im Nahbereich nicht vorhanden.
5. Die negative Biotopwert-Entwicklungsdifferenz von 0,62 Punkten würde noch viel negativer ausfallen, wären die intensiv genutzten privaten Grünflächen mit einem realistischen Wert angesetzt worden. Dagegen ist die Gewichtung des ursprünglichen Zustandes „Streuobstwiese“ zu gering ausgefallen.
Die Kontrolle und Durchsetzbarkeit der im B-Plan-Entwurf geforderten naturnahen und grundstücksgenauen Bepflanzung ist sehr fraglich. Die Eingriffsminimierung, die der B-Plan vorsieht ist durch die nicht durchsetzbaren Bepflanzungsauflagen nicht gegeben.
6. Aus der dieser Stellungnahme beigefügten eigenen Karte, in der die naturnahen Grünflächen farblich hervorgehoben sind, wird ersichtlich, dass es sich bei dem Gelände nicht um eine Baulücke handelt. Es besteht zudem die Gefahr, dass die geplante hintere Häuserreihe durch eine neue Abzweigung der B8 auf Höhe Altenhain erschlossen wird und der Investor nach und nach eine noch großräumigere Bebauung anstrebt. Dies sieht der BUND durch die bereits erfolgte Errichtung einer neuen Ampelanlage auf der B8 mit noch nicht in Betrieb genommener Abbiegespur Richtung Rote Mühle untermauert (s. beigefügte eigene Karte). Die eingezeichnete rote Straße würde, außer im Anfangsstück, lediglich vorhandene Wander- und Wirtschaftswege nutzen.
7. Das Argument einen „homogenen geschlossenen Siedlungsrand,“ eine „geordnete städtebauliche Entwicklung“ durch die geplante Bebauung herbeiführen zu wollen widerspricht dem Bestreben der Stadt die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes insbesondere an den NICHT BEGRADIGTEN Rändern Königsteins zu erhalten. Diese Ränder haben eine wichtige Kleinklima- und Biotopfunktion , sie sind nicht zuletzt von besonderer Bedeutung für die Erholung von Einheimischen und Kurgästen.
8. Der BUND Königstein / Glashütten weist vollumfänglich auf das Gutachten von Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke hin und schließt sich seinen Argumenten an.







Was ist daraus geworden?

Die Mühlhell wird nicht bebaut!


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