Ortsverband Nordheim

BUND-Stellungnahme zu Planunterlagen

Regierungspräsidium Stuttgart
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70507 Stuttgart
vorab per e-mail:
poststelle@rps.bwl.de

03.03.2008
L 1106, Ortsumfahrung Nordhausen
Ihr Schreiben (e-mail) vom 03.01.2008, AZ: 15-3912-3/303-07 / L 1106 OU Nordhausen

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
wir danken für die Übersendung der Planunterlagen und nehmen dazu wie folgt Stellung:
1. Die geplante Ortsumfahrung verursacht einen erheblichen Flächenverbrauch, führt zur Zerschneidung von Lebensräumen insbesondere im Bereich des Breibachs, beeinträchtigt das Naturdenkmal Seewiesen im Breibachtal und das Naturdenkmal „Breibachquelle“ durch Lärm und Immissionen. Die Maßnahme entlastet zwar die Ortslage von Nordhausen, vergrößert aber tendenziell die Verkehrsbelastung in benachbarten Ortslagen, insbesondere in der Brackenheimer Straße in Nordheim, durch induzierten Verkehr.
2. Trotz der unter 1. genannten Bedenken stimmen wir der Aussage zu, dass die Planvariante im Vergleich zu einer Nordumfahrung von Nordhausen deutlich umweltverträglicher ist.
3. Die Aussage in der Begründung (Ziffer 1.1.2. Erläuterungsbericht), die Straße bündle neben dem Verkehr aus dem Zabergäu auch den Verkehr aus dem Raum Bietigheim/Mühlacker nach Heilbronn, ist für uns nicht nachvollziehbar. Dieser Verkehr nimmt, sofern er nicht die BAB A 81 benutzt, die B 27 über Lauffen nach Heilbronn.
4. Wir wiederholen unseren Vorschlag aus der Stellungnahme vom 22.05.2006, die Kurve im Bereich der Einmündung der K 2075 (alt), zukünftig Gemeindestraße, in die L 1106 (alt) vor der südlichen Ortseinfahrt Nordhausen bei 0 + 170 ) mit einem geringeren Radius auszuführen als vorgesehen. Dadurch werden die Eingriffe in den vorhandenen Gehölzbestand verringert und die Entlastung der Ortsdurchfahrt Nordhausen wird durch Dämpfung der Fahrgeschwindigkeit verbessert. Die vorgesehene VE von 70 km/h und V85 von 75 – 80 km/h erscheint in Anbetracht der Lage unmittelbar vor der Ortseinfahrt und der geringen Entfernung zur Kreuzung K 1 zu hoch. Die Entgegnung, eine weitere Reduzierung der Trassierungselemente könne aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht vorgenommen werden, leuchtet nicht ein. Wenn die Autofahrer veranlasst werden, langsamer in die Ortsdurchfahrt einzufahren, wird die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt, sondern verbessert.
5. Der Breibach soll nach den vorliegenden Unterlagen auf einer Länge von 35 m verdolt werden. Bei dieser Bauweise ist die Gewährleistung der aquatischen, amphibischen und terrestrichen Durchgängigkeit, die außer von den Naturschutzverbänden auch vom Landratsamt gefordert wurde, kaum möglich. Durch diese Verdolung würde auch die positive Wirkung der Breibach-Renaturierung, die als Ausgleichsmaßnahme für den Ausbau der L 1088 Lauffen-Nordheim ausgeführt wird, in der Fläche beeinträchtigt. Nach unserer Auffassung verstößt die Verdolung außerdem gegen das Verschlechterungsverbot der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Wir erwarten, dass der Breibach mit einem Brückenbauwerk überquert wird.
6. Der Landschaftspflegerische Begleitplan und insbesondere die Behandlung des Schutzguts Arten und Biotope wurde im Vergleich zum Stand vom Frühjahr 2006 erheblich verbessert. Wir halten das Maßnahmenkonzept und insbesondere die Konzentration des Ausgleichs auf den südlichen Breibach grundsätzlich für zweckmäßig. Wir erkennen allerdings immer noch einige Mängel:
6.1 Die Ausführungen zur biotopzerschneidenden Wirkung der neuen Trasse speziell für Amphibien sind nicht überzeugend. Es wird argumentiert, „langjährige Beobachtungen von ortskundigen Naturschützern zeigen, dass dieser Korridor (zwischen Breibachquelle und Meisenhölzle) nicht als Wanderweg von Amphibien genutzt wird“ (S. 37), „da sich westlich an das Naturdenkmal für Amphibien ungeeignete Biotope wie Ackerflächen, artenarme Fettwiesen, Siedlungsflächen anschließen und der Breibach technisch sehr stark überformt ist, ist mit einer Wanderung von Amphibien in diese Richtung nicht zu rechnen“ (S. 37), „die nach BArtSchVO bzw. Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützten Amphibien (Wechselkröte, Gelbbauchunke, Laubfrosch) werden in keiner erheblichen Weise beeinträchtigt. - Gründe: geringe Lärmempfindlichkeit, keine Zerschneidung von Wanderrouten, kein Verlust vonLaichplätzen oder bedeutsamen Sommer- / Winterhabitaten“ (S. 39), „mit einer gezielten Wanderung von Amphibien nach Westen (Richtung geplanter Trasse) sei nicht zu rechnen“ (S. 55).
Die Bestandsaufnahme nennt unter den im Untersuchungsgebiet vorkommenden Arten ausdrücklich Wechselkröte, Gelbbauchunke und Laubfrosch. Alle drei sind Pionierarten, die im Gegensatz zu laichgewässertreuen Arten wie Grasfrosch oder Erdkröte immer wieder neue Laichgewässer aufsuchen und daher längst nicht so feste Wanderrouten ausbilden wie diese. Da die drei genannten Arten bei uns in der Regel in viel geringerer Populationsstärke auftreten als Grasfrosch oder Wechselkröte, ist es auch für verdiente und engagierte langjährige Amphibienschützer erheblich schwieriger, ohne spezielle Untersuchungen Aussagen über ihr Wanderverhalten zu machen. Schließlich trifft die Aussage nicht zu, westlich des ND Breibach befänden sich lediglich für Amphibien ungeeignete Biotope. Ein erheblicher Teil dieser Flächen sind nicht besonders intensiv genutzte Wiesen.
Wir schätzen daher die Zerschneidungswirkung der Trasse wesentlich höher ein als der LBP.
6.2 Da die zerschneidende Wirkung der neuen Straßentrasse auf Lebensräume von Amphibien nicht erkannt bzw. nicht richtig gewürdigt wird, fehlen Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung dieses Eingriffs. Wir halten es für erforderlich, durch geeignete Schutzeinrichtungen im Bereich der Breibachüberquerung zu verhindern, dass Amphibien aus der Richtung des ND Breibach auf die Straße gelangen können.
6.3 Aus demselben Grund fehlt als weitere Vermeidungsmaßnahme eine in Bezug auf Durchgängigkeit optimale Gestaltung des Breibachdurchlasses. Wir gehen davon aus, dass auch durch eine ausgestaltete Verdolung die amphbische und terrestrische Durchgängikeit nicht erreicht werden kann und halten ein Brückenbauwerk für erforderlich.
6.4 Wir halten es auch im Bereich der Breibachquelle Schutzeinrichtungen für erforderlich, die zuverlässig verhindern, dass dort Amphibien auf die Straße gelangen.
7. Wir begrüßen die Absicht, die Ausgleichsmaßnahmen zeitgleich mit dem Straßenbau fertigzustellen. Aufgrund jahrelanger Erfahrung halten wir es für erforderlich, im Planfeststellungsbeschluss einen Termin für die Fertigstellung der Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere der Renaturierung des südlichen Breibachs, festzusetzen, der nicht wesentlich nach Fertigstellung der Straßenbaumaßnahme liegt.
8. Entgegen der Aussage in Ziffer 1.1.3 Erläuterungsbericht wurde in den letzten Tagen bekannt, dass auch die Weiterführung einer nordwestlichen Umgehung von Nordheim in den nächsten Jahren geplant und gebaut werden soll. Sie ist nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens. Wir weisen schon heute darauf hin, dass eine derartige Nordwestumfahrung Nordheim zu erheblichen zusätzlichen Lärmbelastungen der Wohngebiete im Westen von Nordheim und zu erheblichen Eingriffen in den Naturhaushalt insbesondere im Bereich des Katzentalbachs und in der strukturreichen Landschaft nördlich der K 2077 Nordheim-Neipperg führen muss

Mit freundlichen Grüßen
Gottfried May-Stürmer


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