Abschaffung der Entfernungspauschale - aber sozial gerecht
Die rot-grüne Bundesregierung wollte die Halbierung der Entfernungspauschale durchsetzen, ist damit aber an der unionsdominierten Mehrheit im Bundesrat gescheitert. Zumindest einigten sich die Ministerpräsidenten Roland Koch und Peer Steinbrück auf eine Kürzung der Entfernungspauschale von 36 Cent je Entfernungskilometer (40 Cent ab dem 11. Kilometer) auf einheitlich 30 Cent, die zum 1.1.2004 in Kraft trat. Ab dem 1.1.2007 gilt diese Pauschale von 30 Cent je Kilometer erst ab dem 21. Entfernungskilometer. Der BUND schlägt mittelfristig die Umwandlung der Entfernungspauschale in eine einkommensunabhängige Pendlerzulage vor. Dabei muss das Subventionsniveau auf Dauer aber weiter reduziert werden. Auch "Dienstwagenprivileg" überdenken! Auch die Steuersubventionen für große betrieblich genutzte PKW, das sogenannte „Dienstwagenprivileg“ müssen überarbeitet werden. Dadurch wird die fatale Politik der Autohersteller - immer größere und schnellere Fahrzeuge - unterstützt. Subventionen in Höhe von etwa vier Milliarden Euro könnten jährlich eingespart werden, wenn sich der Steuerabzug für PKW nach ökologischen Kriterien richte. Das könnte auch die Autohersteller zum Bau möglichst sparsamer Fahrzeuge bewegen. Künftig sollten deshalb nur noch Spritkosten Berücksichtigung finden, die einem Kohlendioxidausstoß von 100 Gramm pro gefahrenem Kilometer entsprechen. Weitere Informationen:
Pressemitteilung zur Abschaffung des "Dienstwagenprivilegs" vom 04.11.2005... |
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