Das Fahrrad zu Hause

Wer regelmäßig mit dem Rad fährt, braucht sichere und gut zugängliche Abstellmöglichkeiten in Wohnungsnähe. In vielen Mehrfamilienhäusern ist das schwierig: Der überdachte, schnell erreichbare, öffentlich nicht zugängliche
und mit Anschließmöglichkeiten versehene Abstellplatz ist leider die große Ausnahme.

Mal fehlt schlicht der nötige Platz vor, hinter oder in dem Haus, mal ist das Abstellen von Rädern im Hof oder Treppenhaus ausdrücklich verboten, mal lassen sich partout keine Möglichkeiten finden, das Velo an Laternen, Zäunen, Rohren oder anderen fest installierten Gegenständen anzuketten. Ebenfalls ärgerlich: Der Vermieter meint es zwar gut und sorgt für Fahrradständer – entscheidet sich aber leider für die gänzlich ungeeigneten „Felgenkiller“. Oft bleibt daher nur die Alternative, das Rad über Treppen in den Keller oder in die eigene Wohnung zu tragen.

Eine gute Radabstellanlage liegt ebenerdig in der Nähe des Hauseingangs und erfüllt folgende Mindestkriterien: Das Rad steht sicher im oder am Ständer, der Rahmen lässt sich mit einem Bügelschloss anschließen und das parkende Rad (ca. 80 cm Breite und 200 cm Länge) erhält so viel Platz wie es zum Ein- und Ausparken benötigt. Achtung: Zubehör wie Kindersitze, Anhänger oder Rückspiegel braucht zusätzlichen Platz. Gerade für Altbauquartiere gibt es kein Patentrezept um die oft unbefriedigende Parksituation zu verbessern. Nötig sind daher individuelle Lösungen. Gelegentlich – vor allem in Höfen - ist es möglich, Fahrradständer mit einer schlichten Konstruktion zu überdachen. Sollte ein gut zugänglicher, aber zu kleiner Keller vorhanden sein, schaffen hydraulische Hebesysteme mehr Platz, indem sie die abgestellten Räder in eine vertikale Position bringen. In anderen Fällen bieten sich Fahrradhäuschen an. Diese abschließbaren Minigaragen bieten Schutz für ein oder mehrere Räder bieten und können - wenn es dafür keinen Platz auf dem Wohngrundstück gibt - mit einer Sondernutzungsgenehmigung auch auf öffentlichem Gelände stehen.

Übrigens: Nur abschließbare und überdachte Abstellmöglichkeiten bedeuten eine Steigerung des Wohnwertes und berechtigen eine Mieterhöhung.


Weiterführende Informationen

Was Sie für mehr Fahrradparkplätze in Ihrem Wohnumfeld tun können, erfahren Sie hier.

Das Hamburger Fahrradhäuschen

Fahrradabstellanlagen: Hinweise für Architekten und Bauherren

Teilweise sind Fahrradparkplätze Pflicht: Die Bauordnungen der Bundesländer


Download     Wohin mit Fahrrad und Kinderwagen? Faltblatt des Dresdener Mietervereins (2 S.)

« zurück zu "Informationen für Umweltgruppen"

Themen
Themenüberblick
BUND-Konzepte
Autoverkehr
Güterverkehr
Bahn
Flugverkehr
Schifffahrt
Fahrrad
Lärm
Verkehrsinvestitionen
Planungsrecht
EU-Verkehrspolitik
   Impressum zum Seitenanfang