Projekteinstufungen im BVWP

Im BVWP werden die Projekte nach Dringlichkeit geordnet. Dazu werden sie in Abhängigkeit vom eingeplanten Finanzrahmen in eine der drei Bedarfskategorien eingestuft:

  • Vordringlicher Bedarf: Das Projekt wird als vordringlich angesehen und kann gebaut werden (bzw. Planung dafür kann begonnen werden).
  • Weiterer Bedarf: Projekt wird zwar in den BVWP aufgenommen, ist aber nicht vordringlich und kann nur realisiert werden, wenn zusätzliche Gelder zur Verfügung gestellt werden.
  • Kein Bedarf: Projekt wird nicht in den BVWP aufgenommen
Maßgebend für das Volumen der Bedarfskategorien ist der voraussichtlich zur Verfügung stehende Finanzrahmen bis 2015.

Mitte 2003 wurde noch damit gerechnet, dass für Neubau und Erhaltung der Straßen jährlich 5,2 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Inzwischen wird aber nur noch mit 4,5 Mrd. Euro gerechnet.

Kaum Verkehr - kein Baubedarf? Foto: N. Quenzel.


Trotzdem wurde das Volumen des Vordringlichen Bedarfs nicht gesenkt. Der Neubau von Bundesfernstraßen wird durch Einsparungen bei der Erhaltung finanziert.

Nach Berechnungen des DIW sind für die Erhaltung 2,5 bis 3 Mrd. Euro notwendig. Nach dem Straßenbauplan 2004 fließen aber nur gut 1,6 Mrd. Euro in diesen Bereich, womit quasi ein verdeckter Kredit von einer Mrd. Euro aufgenommen wird. Statt Straßen neu zu Bauen sollten besser die bestehenden erhalten werden.


« zurück zu "Bundesverkehrswegeplan 2003"

Themen
Themenüberblick
BUND-Konzepte
Autoverkehr
Güterverkehr
Bahn
Flugverkehr
Schifffahrt
Fahrrad
Lärm
Verkehrsinvestitionen
Planungsrecht
EU-Verkehrspolitik
   Impressum zum Seitenanfang