BUND Kreis HöxterGemeinsame Presseinformation von BUND NRW, NABU NRW und LNU vom 05. Januar 2006Kompromiss unbefreidigendKompromiss bei Ausweisung von Fischschutzzonen am Rhein ist ausNaturschutzsicht enttäuschend - Naturschutzverbände sprechen von unnötiger Panikmache der Wirtschaft Düsseldorf - Heute trafen sich im Düsseldorfer Umweltministerium Vertreter des Wirtschaftsministeriums, der Naturschutzverbände und der Industrie- und Handelskammern, um die drohenden Strafgeldzahlungen des Landes an die EU wegen mangelhafter Ausweisung von Fischschutzzonen entlang des Rheines abzuwenden. Die nun auf dem Treffen vom Ministerium vorgelegte Kompromisslösung bleibt hinter den Erwartungen der drei anerkannten Naturschutzverbände BUND, LNU und NABU weit zurück. Gleichzeitig kritisierten die Naturschutzverbände die Panikmache der Wirtschaft als völlig unnötig und überzogen. "Der vom Ministerium vorgelegte Lösungsvorschlag ist aus der Sicht der Naturschutzverbände unbefriedigend, da er nur knapp 30 Prozent der ursprünglichen EU-Forderung erfüllt und damit weiterhin hinter Meldungen der Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz zurückbleibt, die bereits 2003 ganze Flussabschnitte des Rheins als FFH-Gebiete an die EU gemeldet haben", erklärt Birgit Beckers, stellvertretende Vorsitzende des NABU NRW. " Mit fachlich nicht überzeugenden Argumenten hat NRW damals die Meldung der gesamten Flussabschnitte unterlassen und nur einzelne Flachwasser- und Uferbereiche des Rheines gemeldet. "Nun sind zwar positive Ansätze erkennbar, aber die fachlich erforderliche Ausweisung der kompletten Rheinabschnitte unterbleibt weiterhin", so Beckers. Lediglich an einer Stelle würde nun auch der komplette Rhein auf einer größeren Strecke als FFH-Gebiet mitgemeldet. In den meisten Fällen würden links- und rechtsrheinisch bereits ausgewiesene FFH-Teilflächen nun über einen zusätzlich auszuweisenden schmalen Rheinkorridor verbunden. Paul Kröfges, stellvertretender Vorsitzender des BUND NRW, dazu: "Die wirtschaftlichen Bedenken gegen diese Ausweisung als FFH-Gebiet sind aus unserer Sicht völlig überzogen." Maßnahmen zur Eindämmung der Sohlerosion des Rheines seien - solange sie ökologisch vernünftig ablaufen würden - aus Naturschutzsicht auch weiterhin wünschenswert. Weiterhin tolerierbar seien auch Unterhaltungsmaßnahmen zur Sicherung der Sohltiefe des Rheins von 2,50 m Wassertiefe, die zudem aus Verkehrssicherungsgründen faktisch nicht zu verhindern seien. "Lediglich eine wohl bereits geplante Sohlvertiefung des Rheins auf 2,80 m Wassertiefe bis zum Duisburger Hafen muss sich einer zusätzlichen FFH-Verträglichkeitsprüfung unterziehen", so Kröfges weiter. Dies sei allerdings auch bei der bisherigen Abgrenzung des FFH-Gebietes bereits erforderlich. Für Mark vom Hofe, den Vorsitzenden der LNU, steht außer Frage, dass die Rheinschifffahrt weiterhin als gut und richtig anzusehen sei, solange die Naturschönheit des Rheines und seine besondere ökologische Fauna bewahrt bliebe. "Mit der getroffenen Auswahl der FFH-Gebiete sind die Naturschutzverbände nie zufrieden gewesen. Nordrhein-Westfalen liegt mit seinen gemeldeten Gebieten prozentual gesehen auf den unteren Plätzen der Bundesländer. Selbst die Stadtstaaten haben mehr Gebiete genannt." Deshalb wäre es aus Sicht der LNU selbstverständlich gewesen, die Rheinkulisse nun komplett zu melden. "Da die Landesregierung so weit nicht mitgehen wollte, bleibt jetzt noch die Möglichkeit andere Landesbereiche in den FFH-Katalog aufzunehmen", so vom Hofe. Schließlich hätten die Naturschutzverbände seinerzeit ihre "Schattenliste" vorgelegt, die etwa die doppelte Anzahl der letztlich gemeldeten Gebiete umfasse. FFH-reife Gebiete gäbe es noch reichlich in NRW, um diese auch zu melden, müsse sich die Landesregierung aber einen großen Schritt bewegen!" Für Rückfragen: Birgit Beckers, stellv. Vorsitzende NABU NRW, mobil: 0175-6137780; Klaus Markgraf-Maué, Rheinexperte NABU NRW; Tel: 02826 / 92094, mobil: 0177 / 3365940; Paul Kröfges, stellv. Vorsitzender BUND NRW , mobil: 0173 / 2794489; Mark vom Hofe, LNU-Vorsitzender, Tel.: 02932 / 42 01 oder 01520 / 5660559. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Impressum | zum Seitenanfang |