BUND Kreis Höxter

+++PRESSEinformation 11/2006+++


Integrierte Gesamtverkehrsplanung umfassend betreiben - Umweltstandards

BUND warnt vor ungehemmten Straßenbau

Düsseldorf – 09.03.2006: Anlässlich der heutigen Sitzung des Verkehrsausschusses des Landtags forderte der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Landesregierung auf, an einer Integrierten Gesamtverkehrsplanung für NRW festzuhalten. Die von Verkehrsminister Oliver Wittke angekündigte „ideologisch motivierte, einseitige Bevorzugung des Straßenverkehrs“ würde das Land in seinen Bemühungen für eine umweltgerechte Mobilität um Jahre zurückwerfen.

"Die von Schwarz-Gelb propagierte Freiheit gilt offensichtlich nur auf der Autobahn und nur für jene, die sich das Autofahren trotz weiter steigender Kraftstoffpreise leisten können. Eine langjährige und vorbildliche theoretische Vorarbeit wird nun von der Politik auf rückschrittlichste Weise und wider alle Vernunft zunichte gemacht", bewertet Stephan Günthner, Verkehrsexperte des BUND das derzeitige Vorgehen.

Die Durchführung der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) wurde im Jahr 2000 von allen Fraktionen des Nordrhein-Westfälischen Landtages einstimmig beschlossen. Das entsprechende Gesetz basierte auf den Arbeiten der Enquete-Kommission „Zukunft der Mobilität“. Mit Beteiligung von Sachverständigen aus Wissenschaft, Verkehrswirtschaft und Umweltverbänden entwarf die Kommission ein Bild der zukünftigen Verkehrsentwicklung Nordrhein-Westfalens. Sie entwickelte eine innovative Methodik, um Verkehrsinfrastrukturvorhaben umfassend zu prüfen und z.B. die Vorteile von Straßen- oder Schienentrassen verkehrsträgerübergreifend zu vergleichen.

Das Verfahren gilt bundesweit als vorbildlich. Verkehrsminister Oliver Wittke kündigt nun das damals einstimmig beschlossene Vorhaben auf. Auch den damals einstimmig gesetzlich festgelegten Vorrang für den öffentlichen Verkehr will er durch angeblich „ideologiefreie“ Entscheidungen ersetzen.

Wittke will allein aufgrund einer Kosten-Nutzen-Analyse entscheiden. Doch diese, so die BUND-Kritik, stelle lediglich in Geld umrechenbare Faktoren wie Bau- und Unterhaltskosten oder den Zeitgewinn bei der Reise dar. Weitere Vorgaben, wie beispielsweise europarechtliche Vorschriften zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz können durch solch ein reduziertes Verfahren nicht abgebildet werden. Auch um andere Vorschriften wie die FFH-Verträglichkeitsprüfung, die Strategische Umweltprüfung oder die vorgeschriebene Beteiligung der Regionalräte kümmere sich der (Straßen-)Bauminister offenbar wenig.

Dabei setze Wittke bei der Umsetzung seiner rückwärtsgewandten verkehrspolitischen Vorstellungen auf Tempo. So sollten z.B. die Regionalräte ihr Votum innerhalb kürzester Zeit abgeben, was bei der Vielzahl der Projekte und der überwiegend ehrenamtlich geleisteten Arbeit in den regionalen Gremien eine Unmöglichkeit ist.


Für Rückfragen: Stephan Günthner, BUND-Verkehrsexperte, Tel.: 0211 / 30 2005-28.


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