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Verbandsklage - Antworten auf die wichtigsten Fragen
Die Verbandsklage ermöglicht es Umweltverbänden, in die Rolle eines Anwaltes der Natur zu schlüpfen und den Gerichtsweg zu beschreiten, ohne in den eigenen Rechten verletzt zu sein. Die Möglichkeit der Verbandsklage gibt es schon seit 1980. Doch seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2002 ist die Verbandsklage auch auf Bundesebende möglich, die Mitwirkung von Umweltverbänden ist erweitert worden. Trotz der rechtlichen Möglichkeiten scheuen viele BUND-Gruppen den Gang vor‘s Gericht.
Voraussetzung einer erfolgreichen Verbandsklage ist, sich vorab ausführlich zu informieren. Der BUND hat gemeinsam mit dem NABU allgemeinverständliche Antworten auf die zehn wichtigsten Fragen rund um die Verbandsklage (oder, wie es korrekt heißt: Vereinsklage) formuliert (die Antworten finden Sie im unten stehenden PDF):
- Was ist eine Vereinsklage?
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Was hat sich durch die Novellierung geändert?
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Was gilt in den Bundesländern, die bisher keine Vereinsklage hatten, bis die Umsetzung in Landesrecht abgeschlossen ist?
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Gilt die Vereinsklage nur für Verwaltungsakte, die nach dem 3.4.2002 (Inkrafttreten des BNatSchG) erlassen wurden?
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Was kann ich mit einer Klage erreichen?
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Wo finde ich einen geeigneten Anwalt?
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Wer führt die Klageverfahren seitens der Verbände durch?
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Blockieren Naturschutzverbände durch Klageerhebungen die Verwaltungsverfahren?
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Was kostet eine Vereinsklage durchschnittlich?
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Wie lange dauert ein verwaltungsgerichtliches Verfahren?
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