|
|
Gesetz zur Einführung der Strategischen Umweltprüfung
Am 23.06.2004 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie für eine Strategische Umweltprüfung (SUP) beschlossen und zur Beschlussfassung an Bundestag und Bundesrat weitergeleitet. Am 25.06.2005 wurde das Gesetz beschlossen.
Das Gesetz regelt die Prüfung der Umweltfolgen von Plänen und Programmen und setzt damit eine Richtlinie des Europäischen Parlaments vom Juni 2001 um. Ziel des Gesetzes ist eine frühzeitigere Einbeziehung der Öffentlichkeit und eine höhere Transparenz von Planungsentscheidungen. Damit ergänzt die SUP die bisher vorhandene Umweltverträglichkeitsprüfung (Projekt-UV).
Bestimmte Pläne und Programme müssen nun vor ihrem Erlass auf ihre Umweltwirkungen überprüft werden. Der BUND begrüßt, dass dazu auch der Bundesverkehrswegeplan gehört.
Insgesamt hätte das Gesetz aber weiter greifen müssen. So hatte der BUND mit der Forderung, auch "vernünftige" verkehrsplanerische Alternativen in der Linienbestimmung bzw. bei Raumordnungsverfahren zu prüfen, keinen Erfolg (vorgesehen ist bisher lediglich die Prüfung von Trassenalternativen). Allerdings wäre dies nach unserer Ansicht für die richtlinienkonforme Umsetzung der SUP erforderlich gewesen.
Weitere Informationen
Zum Weiterlesen finden Sie hier auch die Stellungnahmen der anderen Sachverständigen für die Anhörung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages vom 29.9.2004:
|