Musterantrag für Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz

Wer etwas erreichen will im Umwelt- und Naturschutz, ist oft auf nicht-öffentliche Informationen angewiesen. Je besser man informiert ist, umso gezielter kann man Probleme angehen, Missstände abstellen und politische Entscheidungen hinterfragen. Das Umweltinformationsgesetz (UIG) gewährt jedem Bürger ein Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen, wie sie z.B. in Behörden vorliegen.

Wer Umweltinformationen haben möchte, sollte sich vorab einige Fragen stellen:


  • Wende ich mich an eine Behörde im Sinne des UIG?
  • Handelt es sich um Umweltinformationen?
  • Erfrage ich Daten über den Zustand eines Umweltmediums, über eine die Umwelt beeinträchtigende oder schützende Tätigkeit?
  • Ist der Antrag hinreichend bestimmt und spezifiziert?
  • Ist aus dem Antrag zu erkennen, welche Information ich wie erhalten möchte?
Download     Musterantrag für eine Anfrage nach dem UIG (1 S., 73 KB)

Download     Der vollständige Gesetzestext des UIG von 22.12.2004 (7 S., 115 KB).

Was kosten die behördlichen Informationen?

Für Amtshandlungen der Behörden des Bundes auf Grund des UIG werden Gebühren und Auslagen erhoben. Die Länder haben für ihren Bereich eigene Gebührenvorschriften erlassen. Die Höhe der Gebühren sind in der Umweltinformationskostenverordnung (UIGKostV) geregelt.

Download     Umweltinformationskostenverordnung (UIGKostV) vom 23.08.2001 (2 S., 68 KB)

Download     Die zugrunde liegende EU-Richtlinie 2003/4/EG vom 28.01.2003 (7 S., 135 KB)

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