BUND Kreis HöxterÖffnung des Alten Klippenwegs verstößt gegen EuroparechtDas Naturschutzgebiet „Hannoversche Klippen“ zwischen Würgassen und Bad Karlshafen ist mit seinen Buntsandstein-Felsen und seinen totholzreichen Eichen-Buchenwäldern nicht nur eine Attraktion für Erholungssuchende, sondern auch eine naturkundliche Besonderheit mit überregionaler Bedeutung. Die Planung des so genannten Skywalks in diesem Naturschutzgebiet erregt seit Monaten die Gemüter. Die Errichtung einer Aussichtsplattform (Skywalk) ist nach Ansicht des Kreises der so genannte „Leuchtturm“ des Projektes „Erlesene Natur“ und war ein Hauptrund für den Gewinn des Wettbewerbs.Altholzbestände im Naturschutzgebiet Hannoversche Klippen (Foto: M. Lohr). Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Kreis Höxter begrüßt grundsätzlich die Ziele dieses Projektes, bei dem die europaweit bedeutenden Naturgüter des Kreises Höxter den Menschen näher gebracht werden sollen. Die Errichtung des Skywalks stellt für sich gesehen jedoch einen Eingriff in das Naturschutzgebiet dar, der insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Kosten nicht nur vom BUND, sondern auch von den Naturschutzverbänden Naturschutzbund Deutschland (NABU) und dem Naturkundlichen Verein Egge-Weser (NEW) äußerst kritisch gesehen wird. Eine vom Kreis in Auftrag gegebene Studie (so genannte FFH-Verträglichkeitstudie) hat nun ergeben, dass vom Skywalk keine gravierenden Beeinträchtigungen auf die durch Europarecht (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) geschützten Pflanzen, Tiere und Lebensräume ausgehen sollen. Für Irritationen sorgt unterdessen die Darstellung des Kreises Höxter in seiner Pressemitteilung vom 08. Oktober 2010, Skywalk und Wegekonzept hätten positive Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet. Zwar wird der Felskopf durch die Errichtung der Aussichtsplattform zukünftig vor Trittschäden bewahrt, die Beschattung der Vegetation auf dem Felsen durch den Skywalk hebt diesen Vorteil jedoch wieder auf. Europaweit geschützt: Der Hirschkäfer (Lucanus cervus) (Foto: F. Grawe). Positive Entwicklungen gehen indes vor allem von einer Verlegung des Alten Klippenweges in weniger sensible Bereiche aus. Zu diesem Schluss kommt auch die oben erwähnte Studie. Die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit für den Alten Klippenweg, die momentan nicht mehr besteht, würde bedeuten, dass zahlreiche alte Eichen und Buchen gefällt bzw. entfernt werden müssten. Diese sind jedoch Lebensraum nicht nur des europaweit geschützten Hirschkäfers, sondern auch vieler weiterer seltener und gefährdeter Pflanzen und Tiere, die auf Alt- und Totholz angewiesen sind. Deshalb verstößt eine Wiederherstellung der Verkehrssicherheit auch gegen geltendes Europarecht. Dies belegt die oben genannte Studie eindeutig. Aus Sicht der Naturschutzverbände kommt daher nur ein konsequenter Rückbau und damit die Schließung des Alten Klippenweges in Frage. Durch eine Attraktivitätssteigerung des Wanderwegs, der oberhalb der Klippen entlangführt, kann auch weiterhin das Naturerleben in diesem für die Region einzigartigen Schutzgebiet gewährleistet werden. Verbunden mit der Aussichtsplattform ist sowohl das Landschaftserleben als auch die Naturbeobachtung auch zukünftig möglich – und das naturverträglich. Für den BUND, Kreisgruppe Höxter, den NABU, Kreisverband Höxter und den Naturkundlichen Verein Egge-Weser - Mathias Lohr und Theo Elberich. 25. Oktober 2010. Pressemitteilung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Kreisgruppe Höxter, des Naturschutzbund (NABU) e.V., Kreisverband Höxter und des Naturkundlichen Vereins Egge-Weser (NEW) e.V. zur Entwicklung des Naturschutz- und FFH-Gebietes „Hannoversche Klippen“. |
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