BUND Kreis HöxterInternationaler Tag der biologischen VielfaltInvasive Arten stehen im MittelpunktDer Internationale Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai 2009 rückte dieses Jahr das Problem der invasiven Arten in den Mittelpunkt. Damit sind Tiere und Pflanzen gemeint, die der Mensch meist aus weit entfernten Teilen der Erde in Gebiete gebracht hat, in denen sie ursprünglich nicht heimisch sind. Oft werden sie dort zur Plage: Wenn natürliche Konkurrenten fehlen, breiten sie sich mitunter explosionsartig aus und verdrängen die heimische Flora und Fauna. Internationaler Tag der biologischen Vielfalt Globalisierung der Natur Nicht nur in Wirtschaft, Wissenschaft und Medien ist die Globalisierung ein Thema – sondern auch im Naturschutz. Mit dem verstärkten globalen Austausch von Waren werden auch Pflanzen und Tiere über weite Strecken in Gebiete gebracht, in denen sie ursprünglich nicht heimisch sind. So sind in Deutschland bisher einige tausend neue Tier- und Pflanzenarten durch menschliches Zutun "eingewandert". Diesen Austausch hat es auch in vergangenen Zeiten schon gegeben. Einige der vor Jahrhunderten eingewanderten "Neubürger" sind längst als Bereicherung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt oder wichtige Nutzpflanzen integriert. Viele uns vertraute Pflanzen wie Kulturapfel, Birne, Pflaume und Getreidearten wie Weizen und Gerste sowie Blumen und Heilpflanzen, z.B. Klatschmohn, Kornblume, Echte Kamille und Kornrade, sind mit den Römern zu uns gekommen. Klatschmohn und Kamille (Foto: BUND). Alle Pflanzen, die nach 1492 (Entdeckung Amerikas) nach Mitteleuropa gelangt sind, werden als Neophyten bezeichnet. Das sind etwa 12.000. Davon haben sich aber nur etwa 100 Pflanzen so "eingebürgert", dass sie als Teil unserer heimischen Flora angesehen werden. Ungefähr 1.000 fremde Tierarten (Neozoen) sind bis jetzt in Deutschland festgestellt worden. 250 sind bei uns heimisch geworden. • Beispiele für problematische Neophyten • Beispiele für problematische Neozoen Invasive Arten - Gefahr für Wirtschaft, Natur und Gesundheit Einige der Neophyten und Neozoen gelten als invasiv, d.h. sie verbreiten sich sehr schnell und sind in ökologischer, ökonomischer oder gesundheitlicher Hinsicht bedenklich. Einer aktuellen Schätzung zufolge liegen die Kosten für die Beseitigung der Schäden, die durch invasive Arten verursacht werden, allein in der EU zwischen 9,6 und 12,7 Milliarden Euro pro Jahr. Nach einer Studie des Umweltbundesamtes betrugen die volkswirtschaftlichen Belastungen von 20 untersuchten gebietsfremden Arten im Jahr 2002 in Deutschland rund 167 Millionen Euro. Neuere Zahlen liegen für Deutschland noch nicht vor. Beispiele dafür sind Parasiten in der Land- und Forstwirtschaft wie der Asiatische Laubholzbock oder die schwere Allergien verursachende Ambrosie. Schließlich sind auch einige Arten ein Problem für den Naturschutz: Invasive Arten treten mit den heimischen Arten in Konkurrenz um Lebensraum und Ressourcen. Sie können dadurch andere Arten oder ganze Artengemeinschaften verdrängen. So wurde z.B. die einheimische Bibernell-Rose durch die neophytische Kartoffel-Rose in den Dünen Norddeutschlands verdrängt. Ein weiteres Beispiel ist das Indische Springkraut als mitunter einziger Bewuchs von Bachufern. Invasive Arten können auch die Standortbedingungen und damit ökologische Kreisläufe verändern. Die Robinie z.B. siedelt in brach fallendem Halbtrockenrasen und begünstigt durch ihre Stickstoffanreicherung im Boden weitere, die Halbtrockenrasenarten verdrängende Arten. Weniger offensichtlich und nur mit Labormethoden nachweisbar sind Einkreuzungen der Gene von Neophyten in einheimische Arten (z.B. durch Gartenformen der Gemeinen Akelei). Dies führt zum unmittelbaren Verlust einzelner Gene und damit von genetischer Vielfalt sowie zu einer schleichenden Veränderung der Art, die unter Umständen komplett durch den Neophyten "ersetzt" wird. Neben dem Abau in Land- und Forstwirtschaft gibt es weitere Möglichkeiten der Einschleppung und Freisetzung: Kanäle und Straßen dienen als Wanderwege, die Tiere brechen aus der Gefangenschaft aus, Gartenabfälle werden in die freie Landschaft "entsorgt". Insgesamt nimmt die Bedeutung invasiver Arten in Wissenschaft, Recht und auch im Naturschutz zu. Vor allem Inselstaaten wie Neuseeland sehen sich durch gebietsfremde Arten schwerwiegenden Problemen gegenüber. Rechtliche Regelungen zu invasiven Arten Das Abkommen über die Biologische Vielfalt schreibt erstmals Vorsorge, Kontrolle und Bekämpfung invasiver Arten als Ziel und Aufgabe des Naturschutzes völkerrechtlich fest. Im Jahre 2000 verpflichteten sich die Staaten zur Entwicklung nationaler Strategien. Dazu wurde auf der 6. Vertragsstaatenkonferenz 2002 auf Grundlage des Vorsorgeprinzips ein umfangreicher Maßnahmenkatalog als Muster für nationale Umsetzungsstrategien verabschiedet. Die Europäische Kommission hat im Dezember 2007 die Entwicklung einer Strategie auf EU-Ebene gefordert, die für die Vermeidung, Eindämmung und schließlich die Vernichtung invasiver Arten, die die europäische Artenvielfalt und die wirtschaftliche Stabilität bedrohen, sorgen soll. Es gibt zwar bereits verschiedene Instrumente zur Bekämpfung invasiver Arten in Europa wie die Pflanzenschutzrichtlinie, die Verordnung über den Handel mit wildlebenden Tierarten oder das Übereinkommen zum Ballastwasser. Aber im Bericht der EU heißt es: "Es existiert kein vereinheitlichtes System zur Überwachung und Eindämmung invasiver Arten sowie zu ihren Auswirkungen auf die Artenvielfalt. Die etablierten bruchstückhaften Maßnahmen werden wohl kaum dazu beitragen, dass die Bedrohung für die europäischen Ökosysteme sinkt, die von den invasiven Arten ausgeht." Die Europäische Kommission beschreibt einen dreiphasigen hierarchischen Ansatz, um die invasiven Arten unter Kontrolle zu bekommen, und schlägt diesen zur Umsetzung auf dem gesamten Kontinent vor: Vermeidung, Früherkennung und Vernichtung sowie Überwachung sind die geforderten Eckpfeiler für eine europaweite Strategie. Vermeidung ist am preiswertesten, auf Früherkennung und rasche Vernichtung kann aber natürlich nicht verzichtet werden. Um dabei erfolgreich zu sein, sind "wirksamer Informationsaustausch sowie koordinierte Maßnahmen zur Eindämmung bzw. Verhinderung der weiteren Ausbreitung der jeweiligen Arten" notwendig. Für Deutschland ist das Bundesnaturschutzgesetz das zentrale Regelwerk und in Paragraph 41 (2) werden Maßnahmen gegen die Verfälschungsgefahr der Tier- und Pflanzenwelt grundsätzlich geregelt. Dabei kommt den Ländern die zentrale Verantwortung bei Genehmigung und Kontrolle zu. Nicht genehmigungspflichtig sind dabei der land- und forstwirtschaftliche Anbau von Pflanzenarten, das Ausbringenheimischer Tierarten, die dem Jagd- und Fischereirecht unterliegen, und, wenn eine pflanzenschutzrechtliche Genehmigung vorliegt, der biologische Pflanzenschutz. Außerdem können in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Besitz- und Vermarktungsverbote für Arten erlassen werden, die die Tier- und Pflanzenwelt verfälschen oder gefährden. Davon wurde bisher nur für wenige Tierarten Gebrauch gemacht(Amerikanischer Biber, Schnappschildkröte, Geierschildkröte und Grauhörnchen). Auch das Bundesjagdgesetz regelt das Aussetzen oder Ansiedeln fremder Tiere in der freien Natur und macht dies von einer Genehmigung der Landesbehörden abhängig (§ 28 (3)). In der Land- und Forstwirtschaft existiert für das bewusste Ausbringen gebietsfremder Pflanzen bereits auf der Basis des Pflanzenschutzgesetzes ein fester nationaler und EU-konformer rechtlicher Rahmen. |
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