BUND Kreis Höxter„Unseren Gewässern geht es schlecht“Umweltverbände kritisieren zu zaghaften Gewässerschutz und legen 14-Punkte Plan vorZur Halbzeit der EU-weit verbindlich vorgeschriebenen Frist für Sanierungsmaßnahmen unserer Flüsse, Seen und Grundwasser ziehen die drei großen Umwelt- und Naturschutzverbände eine alarmierende Bilanz zur Umsetzung des Gewässerschutzes in Nordrhein-Westfalen. Zwischen Rhein und Weser seien über 80 Prozent der Flüsse und Seen sowie 40 Prozent der Grundwasserkörper in einem Besorgnis erregenden Zustand. Um die Defizite in den kommenden Jahren zügig zu beheben, legten der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) der Landesregierung einen 14-Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog vor. Gemäß der EU-Vorgaben aus dem Jahr 2000 müssen unsere Gewässer so verbessert und geschützt werden, dass bis 2015 natürliche Trinkwasserquellen nicht mehr aufwendig gereinigt werden müssen, schädliche Hochwasser weitgehend ausbleiben und bedrohte Flusslandschaften und Tierarten wie der Eisvogel sich erholen. Spätestens seit 2012 hätten Land und Kommunen alles unternehmen müssen, damit etwa die Land-, Bau- und Energiewirtschaft erträglich mit Gewässern umgeht. Doch bisher wird nach Ansicht von BUND, LNU und NABU von der Landesregierung und in den Rathäusern des Landes zu zaghaft vorgegangen, um die Defizite anzupacken – zu Lasten von Mensch und Natur. „Unseren Gewässern geht es schlecht. Große Teile des Grundwassers und viele kleinere Flüsse in NRW sind durch eine unverantwortlich wirtschaftende Agrarindustrie übermäßig mit Nitraten oder Pestiziden verunreinigt. Die Verursacher müssen entschiedener dazu aufgefordert werden, ihren Pflichten zum Gewässerschutz nachzukommen“, forderte Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND. Selbst in Trinkwasserschutzgebieten würden weiterhin die Nitrat-Grenzwerte deutlich überschritten. „Doch das Land setzt vor allem auf freiwillige und teuer erkaufte Vorhaben zum Nutzen von ohnehin hochsubventionierten Agrarfabriken“, so Sticht. Die überwiegende Zahl der geplanten Maßnahmen zum Stopp massiver Gülle- und Pestizid-Einsätze würden bisher nicht um- oder durchgesetzt. Auch würden notorische Verunreiniger in Nordrhein-Westfalen nicht konsequent zur Kasse gebeten, obwohl das EU-Recht seit 2010 fordert, dass die Verursacher von Gewässerschäden an den Sanierungskosten angemessen beteiligt werden müssen. Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW: „Auch die Kommunen können deutlich mehr für den Schutz der Gewässer tun. So etwa bei der Ausweisung von ausreichend breiten Gewässerschutzstreifen oder der Entwicklung von Auen.“ Über 80 Prozent der Bäche und Flüsse liegen in der Verantwortung von Gemeinden, Kreisen oder von kommunalen Wasser- und Bodenverbänden. „Hier entscheidet sich, ob bei Wetter-Extremen das Wasser in der Fläche bleibt und nur langsam flussabwärts fließt“, sagte Tumbrinck. „Gewässerschutz ist daher vorsorgender Hochwasserschutz.“ Zugleich könnten dadurch artenreiche und reizvolle Flusslandschaften geschützt und entwickelt werden. In vielen Kommunen hake es bei der Umsetzung des Gewässerschutzes, weil andere Ansprüche zu ihrer Nutzung geltend gemacht würden. Die Regionale 2013 in Südwestfalen wäre zum Beispiel eine Gelegenheit, von der neue Impulse für den örtlichen Gewässerschutz ausgehen könnten. „Die Naturschutzverbände gehen mit gutem Beispiel voran und legen mit vielen Renaturierungs-Projekten selbst Hand an, um unsere natürlichen Lebensadern zu verbessern. So etwa mit der Übernahme von Bachpatenschaften“, konstatierte Mark vom Hofe, Vorsitzender der LNU. Diese Arbeit werde weitgehend ehrenamtlich geleistet. Der LNU-Vorsitzende hofft, dass auch weitere Vereine und Nutzerverbände dieses Engagement zur Sanierung und Verbesserung der Gewässer in Nordrhein-Westfalen fördern und eigene Projekte auf den Weg bringen. Mit dem „Wassernetz NRW“, einem gemeinsamen Projekt der NRW-Naturschutzverbände zur Begleitung der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, stünde allen Interessierten eine Dialog- und Kooperationsplattform offen. Pressemitteilung vom 20. Juni 2013, Vorschlag für einen 14-Punkte-Plan zur Beschleunigung eines vorsorgenden Gewässer-, Trinkwasser- und Hochwasserschutzes in NRW im Zeitraum 2013 – 2015Aus Sicht des BUND, NABU und LNU NRW ist es erforderlich, dass die Landesregierung und die Kommunen alle Schritte unternehmen, damit die Gewässer in NRW wieder sauber, naturnah und artenreich werden. Vor dem Hintergrund der jüngsten Hochwasserereignisse in Deutschland ist es um so dringender, entsprechend zu handeln und Flüsse und Auen auch in unserem Land wieder mehr Raum zu geben. EU-weit gibt es mit der EG Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bereits seit dem Jahr 2000 die Vorgabe, dass bis 2015 Flüsse, Seen und Grundwasser wieder intakt sind und zugleich behutsam mit den Gewässern gewirtschaftet wird. Doch die Realität in Nordrhein-Westfalen ist noch eine andere: Mehr als 80% der Flüsse sind immer noch in einem Besorgnis erregenden Zustand, weil sie durch Dämme und weitere Verbauungen an ihren Ufern eingezwängt und verkürzt wurden.Mehr als 80% der natürlichen Überflutungsflächen sind durch den Intensiv-Ackerbau und durch einen übermäßigen und unangepassten Straßen-, Gewerbe- und Siedlungsbau verdrängt worden Flutwellen werden bei extremen Niederschlägen größer, schneller und schädlicher. Außerdem ist jedes dritte Grundwasser in NRW durch Nitrate so verunreinigt, dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden und die verunreinigten Gewässer aufwendig gereinigt werden müssen. Hierfür verantwortlich ist vor allem eine verantwortungslose Agrarindustrie, die übermäßig Gülle einsetzt. Eine Bilanz der bisherigen Arbeiten in NRW zur Umsetzung des EU-weiten geforderten Gewässerschutzes zeigt uns, dass allenfalls 5% aller bis 2012 erforderlichen Maßnahmen von Land und Kommunen bisher umgesetzt wurden. Es gibt daher kaum Fortschritte bei der Sanierung und Verbesserung unserer natürlichen Trinkwasserquellen und bedrohter Flusslandschaften. Die Vorgaben des Gewässerschutzes werden daher flächendeckend verfehlt. Zu Lasten von Mensch und Natur. Wir halten es daher für dringend erforderlich, dass folgende Arbeiten von der Landesregierung bzw. den Kommunen in NRW bis 2015 umgesetzt werden: 1. Konkrete Schutz-Maßnahmen und Ziele für jedes Gewässer angeben und umsetzen Für jeden Fluss, See und Grundwasser, der noch in einem Besorgnis erregenden Zustand ist, ist entsprechend der EU-Vorgaben anzugeben, welche konkreten Maßnahmen und Ziele zu seinem Schutz und seiner Renaturierung festgelegt sind, damit die Ziele des Gewässerschutzes dort bis 2015 erreicht werden. Wenn schwächere Ziele für diese Gewässer geplant sind oder gar das Gewässer durch weitere Verbauungen, Vertiefungen oder Verunreinigungen weiter beeinträchtigt wird, sollte genau angegeben werden, warum das geschieht und inwiefern diese zusätzlichen Belastungen mit dem Wasserrecht überhaupt vereinbar sind. Ebenso ist zu begründen, inwiefern ggf. die Ausnahme einer späteren Zielerreichung (2027) begründet ist. Die bisher veröffentlichten Informationen zeigen zum Beispiel, dass für mehr als 80% der gesamten Flusslänge in NRW diese genauen Informationen fehlen und auch die EU-Kommission bereits diese Defizite beanstandet hat. Besonders kritisch sehen wir auch die Rheinvertiefung im Zusammenhang mit den Planungen zum Reisholzer Hafen bei Düsseldorf und dem Godorfer Hafen südlich von Köln. Statt hier Schutzvorschriften einzuhalten, fehlen jegliche Erklärungen im Sinne des Wasserrechts. Zwar ist hier auch der Bund gefragt, da er Eigentümer ist, aber auch das Land sollte aktiv werden und die Einhaltung des Wasserrechts einfordern. 2. Prüfen, ob verbaute Gewässer tatsächlich nicht besser zu sanieren sind Bei allen Gewässern, die wegen Veränderung ihres Verlaufs, Grundes oder Ufers sowie durch Stauungen als „erheblich verändert“ (kurz HMWB) ausgewiesen wurden und für die dann nach dem EU-Recht schwächere Ziele für ihre Sanierung gelten, ist eine Nachprüfung erforderlich. Mehr als 50% der gesamten Fließgewässerstrecke in NRW ist als HMWB ausgewiesen worden, was uns deutlich zu hoch erscheint. Es sollte zügig und unter Beteiligung der (Fach-) Öffentlichkeit kontrolliert werden, ob bei der Ausweisung richtig nach den gesetzlichen Anforderungen vorgegangen wurde. Die bisherigen Informationen und Begründungen der Landesregierung sind nämlich zumeist viel zu abstrakt, was auch die EU-Kommission bemängelt hat. Zum Beispiel sollte für jeden betreffenden Flussabschnitt erläutert werden, ab welchen konkreten Kosten bzw. Nutzungs-Einschränkungen für den bisherigen Gewässernutzer (z.B. Wasserkraftbetreiber, Intensiv-Ackerbau-Betriebe im Uferbereich) von einer Wiederherstellung eines naturnahen Gewässerzustands abgesehen und daher das Gewässer als HMWB ausgewiesen wurde. Oder welche verträglicheren Alternativen zur bisherigen Gewässer-Nutzung als Kriterium Berücksichtigung fanden, um zu ermitteln, ob mit diesen Alternativen der gleiche Zweck wie mit der Gewässer-schädigenden Nutzung erreicht werden kann (z.B.: wurde als Alternative zur Kleinwasserkraftanlage im Fluss eine Windkraft- oder Sonnenenergieanlage berücksichtigt? Oder wurde statt des intensiven Ackerbaus im Ufer- und Auenbereich eine schonende Grünlandwirtschaft in Erwägung gezogen?). Oder ist eines der bisherigen Kriterien für die HWMB-Ausweisung (Anteil der erheblichen Gewässerveränderung nimmt mehr als 30% der betreffenden Gewässerstrecke ein) aussagekräftig genug? Für diese Nachprüfungen können räumliche Prioritäten vorgenommen werden. Zum Beispiel bietet sich das Einzugsgebiet der Ijssel (westliches Münsterland) besonders gut an, weil hier der HMWB-Anteil bei über 80% liegt. Darüber hinaus ist für jedes als HMWB ausgewiesenes Gewässer konkret anzugeben, welche Maßnahmen zu seinem Schutz und seiner Verbesserung bis 2015 unternommen werden. 3. Auch Bäche, Gräben und kleine Seen schützen Der Schutz und die Entwicklung von sogenannten „nicht-berichtspflichtigen“ Gewässern ist gemäß den Zielen der WRRL für jedes regionale Flusseinzugsgebiet (z.B. im Einzugsgebiet der Stever oder Urft) zu erläutern. Die „nicht-berichtspflichtigen“ Gewässer umfassen Bäche, Flüsse und Gräben mit einem Einzugsgebiet von unter 10 km² und Seen mit einer Fläche von unter 0,5 km². Mehr als 65% der Fließgewässer gehören zu diesen Gewässern und sind besonders wichtig für den natürlichen Rückhalt von Hochwassern, aber auch zur Erreichung der Ziele des Gewässerschutzes. Wenn die Behörden weiterhin nicht über sie berichten und damit auch der Öffentlichkeit nicht erklären was zu ihrem Schutz getan wird, können sie weiterhin leicht eingezwängt, verrohrt oder durch Schadstoffe wie Pestizide und Nitrate verunreinigt werden. Bereits verfügbare Daten zeigen, dass diese Gewässer bis zu 55fach höher mit Pestiziden (z.B. der Lechenicher Mühlengraben mit dem Krautvernichtungsmittel Chloridazon) belastet sind, als es nach den geltenden Grenzwerten zulässig wäre. 4. Lücken bei der Überwachung schließen Das Programm zur Überwachung der Gewässer ist zu optimieren - im Hinblick auf: Lage der Messstationen in Flüssen, Seen und Grundwasser, die Zeiten und die Häufigkeit der Messungen sowie der Auswahl der untersuchten Schadstoffe. Zum Beispiel werden die Pestizid-Einträge nicht ausreichend erfasst, weil nicht engmaschig im Zeitraum der Pestizid-Anwendung gemessen wird. Auch die Naturnähe eines Gewässers wird nicht immer an der richtigen Stelle gemessen. Der Gruttbach im Einzugsgebiet der Werre wäre ein Präzedenzfall, um die Repräsentativität der Messstellen zu überprüfen. Hier liegt die Messstelle in einem Abschnitt, an dem das Gewässer erheblich verändert ist. 5. Verursacher von Gewässerschäden sollen den größten Teil der Rechnung zahlen Die EU-Anforderungen zur Beteiligung der Gewässernutzer an den Kosten von Gewässerverunreinigungen und Eingriffen sind umfassend umzusetzen (= vollständige Umsetzung der Artikel 2 und 9 WRRL). Zum einen sind alle Eingriffe für Gewässernutzer, die mit einer Veränderung oder Beeinträchtigung der Gewässer einhergehen, als Wasserdienstleistungen zu betrachten (z.B. Aufstauung eines Gewässers für die Schifffahrt, Energieerzeugung oder zur schnelleren Ableitung von Wasser). Denn nur für Wasserdienstleistungen müssen nach dem EU-Recht die Gewässernutzer die Kosten decken. Dabei sind nach dem EU-Recht auch die Umwelt- und Ressourcenkosten zu berücksichtigen (z.B. Schäden durch Verunreinigungen der Gewässer, Verlust an bisher sauberen Trinkwasserquellen oder der Artenvielfalt). Die Wassergebühren sind für alle relevanten Wassernutzungen wie etwa die Intensivlandwirtschaft oder Wasserkraftbetreiber so anzupassen, dass die Nutzer die Kosten der durch sie entstandenen Gewässerbelastungen übernehmen. Zugleich soll die Gestaltung der Wassergebühren dazu beitragen, dass gewässerverträglich Wirtschaftende gefördert werden. Die bisherige Ausgestaltung der Wassergebühren dient diesem Ziel nur eingeschränkt (z.B. weitgehend nicht in der Land-, Wasserkraft-, Siedlungswirtschaft). 6. Echte Strategien für eine gewässerverträgliche Land- und Forstwirtschaft Eine nachvollziehbare wie anwendungsbereite Strategie zur Um- und Durchsetzung von verbindlichen Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft ist vorzulegen und durchzuführen, um Oberflächengewässer und Grundwasser wirksam zu schützen. Beispielsweise müssen Mindestanforderungen für die Landwirtschaft klarer und verbindlicher definiert werden und die Kontrollen ausgebaut werden, um zu ermitteln, ob Vorschriften gegen die Überdüngung von Gewässern (Nitratverunreinigungen) eingehalten werden. Im Fall von Verstößen müssen spürbare Bußgelder von den Verursachern eingefordert werden und auch Agrarsubventionen verwehrt werden. 7. Wirksam renaturieren statt Stückwerk bieten Überprüfung und Weiterentwicklung eines Konzeptes zu kleinräumigen Renaturierungen an verschiedenen Stellen eines Flusses (Strahlwirkungskonzept) unter Beteiligung der (Fach-) Öffentlichkeit. Dieses Konzept soll bei veränderten Gewässern zumindest sicherstellen, dass sich deutliche Verbesserungen zum Status Quo einstellen. Mit seiner Umsetzung sollen zum Beispiel tatsächlich genügend Wanderhilfen, Rast- und Lebensräume für Fische von der Quelle bis zur Mündung eines Flusses geschaffen werden. Der Ansatz kann allerdings nur die zweitbeste Lösung sein, da das EU-Recht grundsätzlich an allen Gewässerabschnitten einen naturnahen Zustand fordert. 8. Puffer zum Schutz von Mensch und Gewässer anlegen Die flächendeckende Sicherstellung bzw. Festlegung von Gewässerrandstreifen. Diese Streifen an Ufern von Gewässern dienen als Puffer, um Schadstoffe von Gewässern fern zu halten, Menschen vor Flutwellen zu schützen und einen Raum für die naturnahe Entwicklung eines Gewässers zu ermöglichen. Land und Behörden sollen zudem aufzeigen, wo und wie gesetzlich garantierte Abweichungsmöglichkeiten von den derzeitigen unzureichenden Abstandsregelungen des Wasserrechts (= 5 m Abstand zu einem Fluss außerhalb einer Ortschaft) für den Gewässerschutz genutzt wurden. D.h.: Wo wurden breiterer Pufferzonen von mindestens einer Breite ausgewiesen, die der Überschwemmungsfläche eines regelmäßig wiederkehrenden Hochwassers entsprechen? 9. Umsetzung eines Platzbeschaffungsprogramms Die Verabschiedung und Anwendung eines „Platzbeschaffungsprogramms“ , mit denen ufernahe Flächen für die Entwicklung von Gewässern und Auen ermittelt und gewonnen werden. Diese Maßnahme dient auch zum Schutz der BürgerInnen vor schädlichem Hochwasser, da sie genügend Pufferzonen zum Rückhalt und Entschleunigung von Flutwellen schafft. In der Vergangenheit sind rund 80% der Uferbereiche verloren gegangen – unter anderem durch Verbauungen und den intensiven Ackerbau. 10. Stärkere Anstrengungen für Schutzgebiete Es ist sicherzustellen, dass die Ziele zur Gewässerreinhaltung und Renaturierung in Schutzgebieten (v.a. in Naturschutzgebieten, aber auch in Trinkwasserschutzgebieten) gemäß Artikel 4.1.c der WRRL nachweislich bis 2015 erreicht werden. Hierfür sind die Maßnahmen des Naturschutzes mit denen der WRRL abzustimmen (z.B. Renaturierungsprogramme). 11. Umsetzungsstand besser sichtbar machen Vollständige Umsetzung aller Maßnahmen, die 2009 zum Schutz und zur Verbesserung der Gewässer in NRW beschlossen wurden. Da bisher nur 5% der Maßnahmen bis zum Fristende (2012) umgesetzt wurden und z.B. in Südwestfalen rund 66% der Kommunen kaum bzw. nichts unternommen haben, ist eine Umsetzungs- und Erfolgskontrolle in 2014 essentiell. Ab sofort ist mit Hilfe eines Schaubildes der Öffentlichkeit darzustellen, wie der Umsetzungsstand in den einzelnen Einzugsgebieten der regionalen Flussgebiet ist. Es ist darzustellen, wo Maßnahmen vollständig (=grün), zu mehr als 75% (=gelb) bzw. unter 75% (=rot) umgesetzt wurden. Um die Umsetzung der Maßnahmen zu beschleunigen, ist den Kommunen ggf. eine Förderung von 100% (d.h. ohne Eigenanteil der Kommunen) anzubieten, wenn sie Maßnahmen des Gewässerschutzes umsetzen. 12. Vorhandene Planungen besser nutzen statt in der Schublade lassen Nutzung bzw. Anwendung der verfügbaren Konzepte zur Verbesserung kleinerer Gewässer (=KNEF), sofern sie mit den Anforderungen der WRRL kompatibel sind bzw. sich entsprechend anpassen lassen. 13. Gemeinde, Stadt und Kreis sind am Zug Es ist sicher zu stellen, dass die Maßnahmenpakete für den Gewässerschutz in den einzelnen regionalen Flussgebieten von den Kommunen verbindlich beschlossen werden und unter Beteiligung der (Fach-) Öffentlichkeit vollständig umgesetzt werden. 14. Anzeigen: Was tuen andere Behörden und Nutzer für die Gewässer? Es ist darzustellen, mit welchen Beiträgen sich die einzelnen Gewässer-relevanten Sektoren (Ministerien und nachgeordnete Behörden im Bereich der Energie-, Land-, Bau-, Verkehrs-, Industriewirtschaft, relevante Nutzergruppen wie insbesondere die Land-, Forst- und Energiewirtschaft, Wasser- und Bodenverbände, Kommunen) zeitnah und konstruktiv – und über Pflichtanforderungen hinaus - an der Umsetzung des ersten Gewässerschutzprogramms von 2009 beteiligen. Ggf. sind Strategien zu entwickeln und umzusetzen, die diese Beiträge unterstützen. Quelle: www.wassernetz-nrw.de. Weitere Informationen • 14 Punkte-Plan zur WRRL-Umsetzung in Nordrhein-Westfalen (pdf). • Komplette Stellungnahme der Naturschutzverbände zu Zeitplan und Arbeitsprogramm in Nordrhein-Westfalen (pdf). |
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