Ablasshandel



Nun also doch: Waldbronn kann die Beeinträchtigen die die Natur durch das Baugebiet Rück II erleidet nicht mehr auf eigener Gemarkung ausgleichen und muss eine Maßnahme aus dem Ökokonto einer anderen Gemeinde finanzieren. Dabei gäbe es – z.B. auf der Fleckenhöhe – sicherlich noch einige ökologisch aufwertbare Flächen, aber die sind ja auch schon im Flächennutzungsplan als Siedlungsflächen vorgesehen. Dass der Rück ökologisch hochwertig ist, hat der BUND in der Vergangenheit immer wieder betont und sich konsequent in Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanung, in Besprechungen und Pressemitteilungen gegen die Bebauung ausgesprochen. Wenn immer wieder vom ökologischen „Ausgleich“ für ein Baugebiet gesprochen wird, muss man sich vor Augen halten, dass von einem echten Ausgleich keine Rede sein kann, denn die Maßnahmen können in der Regel eine gewachsene Kulturlandschaft mit all ihren Lebensräumen für die verschiedenen Tierarten nicht wieder herstellen. Es kommt noch hinzu, dass weder Verwaltung noch Politik ein Interesse daran zu haben scheinen, dass die im B-Plan festgesetzten „Ausgleichsmaßnahmen“ auch wirklich nachhaltig umgesetzt werden. So haben wir nach der Bebauung von Rück I mehrmals nachhaken und selbst mit Hand anlegen müssen, damit die als Ausgleich festgesetzte Biotopverbesserung in den Hatzenwiesen auch tatsächlich stattfand – und noch immer ist nicht alles abgearbeitet. Teile des Ausgleichs sollen regelmäßig auch im Baugebiet selbst erbracht werden. Dazu gibt es verschiedene Gestaltungs- und Bepflanzungsvorschriften. Nach unserer Erfahrung wird die Einhaltung dieser Vorschriften aber nicht ausreichend überprüft. So können wir vermutlich darauf warten, dass wir bald noch mehr moderne naturferne Geröllflächen mit Pseudokunst vorfinden werden. Aus der Sicht von Umwelt- und Naturschutz keine schönen Aussichten.

Stellungnahme BUND zum Bebauungsplan Rück II