Gesetz gegen Feinstaub - Theorie und Praxis

Neues Gesetz seit Januar 2005
Seit Januar 2005 gilt: Wenn die Summe aus Grenzwert und Toleranzmarge in einem Gebiet überschritten wird, sind von der zuständigen Behörde Luftreinhaltepläne zu erstellen - mit dem Ziel, die geltenden Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Die Luftreinhaltepläne müssen Aussagen über Art, Ursprung und Beurteilung der Verschmutzung sowie über ergriffene, beschlossene und geplante Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes enthalten. Wenn diese Pläne für eine effektive Reduzierung der Feinstaubpartikel sorgen sollen, dann müssen sie einschneidende Maßnahmen beinhalten, vor allem Einschränkungen im Straßenverkehr.

Das Gesetz in der Praxis – Versagen auf der ganzen Linie
Nach einem fulminanten Start mit riesigem Medieninteresse im Frühjahr 2005 sowie einer Reihe interessanter Luftreinhalte- und Aktionspläne herrscht mittlerweile vielfach Stagnation und Lähmung bei der Feinstaubbekämpfung in den Kommunen. Einige Kommunen haben zwar Maßnahmenkonzepte entwickelt, aber aufgrund der Versäumnisse der Bundesregierung waren die Kommunen in ihren Handlungsspielräumen lange Zeit sehr eingeschränkt.

Kampf gegen Dieselruß - Städte planen erste Umweltzonen
Besonders der Kampf gegen die wichtigste örtliche Immissionsquelle, die Abgase aus den Auspuffen der Diesel-Fahrzeuge, die etwa 20 % der Immissionen ausmachen, trat lange auf der Stelle. Nun kommt Bewegung in den Kampf gegen Dieselruß: Mit der im März 2007 in Kraft getretenen Plakettenverordnung ist nun der Weg frei zur Errichtung von Umweltzonen, in den nur Fahrzeuge mit geringem Feinstaubausstoß fahren dürfen.

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BUND-Feinstaubranking:
In einem Ranking hat der BUND im September 2006 die Gegenmaßnahmen der 26 am stärksten mit Feinstaub belasteten Städte Deutschlands bewertet. Keine dieser Städte erhielt für ihre Maßnahmen ein „Sehr gut“. Mit „Gut“ benotet wurden Düsseldorf, Berlin, Hamburg, München, Frank­­furt/Main, Stutt­gart, Duisburg und Essen. Den übrigen 18 Städten attestierte der Umweltver­band mehr oder minder Versagen bei der Bekämpfung des Feinstaubs.


Download     Feinstaubranking deutscher Städte vom September 2006 (230 KB)

Umweltausschuss des EU-Parlaments entschärft Feinstaubrichtlinie
Und es kommt noch schlimmer: Das EU-Parlament hat im September 2006 einen Kompromiss gebilligt, der die bisherigen Regelungen aufweicht. So sollen Städte mit geographischen Besonderheiten (z.B. Kessellagen) die Grenzwerte künftig an 55 statt bisher an 35 Tagen überschreiten dürfen. Zudem erhalten Städte und Gemeinden längere Übergangsfristen, um die Grenzwerte zu erreichen.

Industrie macht sich aus dem Staub
Bei der ganzen Diskussion um Fahrverbote trat die Belastung durch die Industrie zu Unrecht in den Hintergrund. Die Industrie sorgt für die größte Belastung und die hohen Schornsteine sorgen für eine weiträumige Verteilung der Schadstoffe. So entsteht schon eine enorm hohe Hintergrundbelastung an Feinstaub, zu der sich dann noch die städtischen oder lokalen Belastungen, z.B. durch Verkehr, addieren. Ohne eine Reduzierung dieser Belastung durch die Industrie wird es jedoch keine Erfolge bei der Feinstaubbekämpfung geben.



Zusammensetzung der Partikelemissionen in Deutschland (zum Vergrößern bitte auf die Tabelle klicken).


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