Ortsverband Königstein-Glashütten

Andere Bundesländer, ähnliche Probleme, aktiver Widerstand!

Aus: Umweltinstitut München e.V. - Newsletter vom 12. November 2004

"Aus Liebe zum Wald: Volksbegehren gegen Forstreform unterstützen!

Was kein Geld einbringt, ist nichts wert? Jetzt sollen auch Bayerns schöne Wälder Stoibers Sparwut zum Opfer fallen: Die Forstreform will, dass die Wälder in Zukunft nur noch „gewinnorientiert“ bewirtschaftet werden. In der Realität heißt das: Auflösung der 128 Forstämter, Privatisierung der Staatswälder, Fichtenmonokulturen. „Gemeinwohlfunktionen“ wie schöne Wege, Lehrpfade u.ä. werden dann nur noch finanziert, wenn der Wald Gewinn abwirft, anstatt wie jetzt aus dem allgemeinen Haushalt – bei den niedrigen Holzpreisen nicht sehr wahrscheinlich. Auch die wertvolle Schutzfunktion des Waldes vor Hochwasser und als Trinkwasserspeicher ist gefährdet und: Das geltende Prinzip „Wald vor Wild“ würde den Interessen der Jagdlobby geopfert. Was die Forstreform im Detail bedeutet, lesen Sie auf

Bayerisches Volksbegehren

Vom 16. bis 29. November können Sie das Volksbegehren, welches vom Bund Naturschutz organisiert wird, unterstützen: Tragen Sie sich in der Gemeinde ein und helfen Sie, Bayerns Wälder so zu erhalten, wie sie sind. 920.000 Unterschriften werden gebraucht!
Starmail - am Freitag, 12. November 2004, 17:45 - Rubrik: Waldschutz "

Hier bei uns im Taunus wird schon lange gespart:
"Printausgabe vom 13.11.2004
Forst-Reform: Revierleiter behalten Posten
Hochtaunus. Zum Jahreswechsel greift die Forst-Strukturreform. Spekulationen um mögliche personelle Konsequenzen kann nun aber ein Ende bereitet werden.
Denn was die Revierleitungen im Forstamt Königstein anbelangt, ist die Besetzung der Positionen abgeschlossen. Unter Leitung von Ralf Heitmann und seinem Stellvertreter Hubertus Behler-Sander sowie Verwaltungsleiter Reinhold Stadtmüller werden arbeiten: Hans-Jörg Sommer (Friedrichsdorf), Jörg Schultz (Oberursel), Martin Westenberger (Kronberg), Christian Witt (Kelkheim), Eberhard Esser (Hofheim), Peter Lepka (Eppstein), Ralf Sehr (Schloßborn), Jochen Raus (Billtalhöhe), Karl-Heinz Ginglas (Feldberg) und Axel Dreetz (Brombach). Bis auf zwei Neubesetzungen in Hofheim beziehungsweise Schloßborn handelt es sich um die bisherigen Revierleiter. In der Prüfung befinden sich nach den Worten von Hans-Dieter Treffenstädt, Personalchef beim Landesbetrieb Hessen-Forst, noch zwei bis drei Funktionsstellen. (Mehr zu den Auswirkungen der Reform lesen Sie auf Seite 22)." aus:

Taunus-Zeitung


Der Wald wird gerodet 28.10.04

Am heutigen Tage erreichten uns Hilferufe betroffener Anwohner der Altkönigstraße: sie berichteten von massivsten Fällarbeiten am Ende der Altkönigstraße im Wald.
Nach massiven Protesten lud der Revierförster zu einer Pressekonferenz am Parkplatz Tillmannsweg ein und erläuterte die Maßnahmen:
Es handelt sich bei den Fällungen um die normale Bewirtschaftung des Waldes. Der Wald sei vor Jahrhunderten von Menschenhand gepflanzt worden und sei zur reinen Holzgewinnung gedacht gewesen.
Die beabsichtigte Fällung von besonders alten Laubbäumen (1/3 des Bestands) ohne Wiederaufforstung gebe den kleineren Bäumen die Möglichkeit in mehreren Stufen in den nächsten Jahrzehnten und Jahrhunderten die Lücken wieder zu schließen.
Der BUND vertrat die Position, daß diese Maßnahme zumindest den direkt betroffenen Anwohnern kommuniziert werden müsse. Zwar habe man Verständnis dafür, daß gerade in den heutigen Zeiten der Wirtschaftsbetrieb Forst aufrecht erhalten werden müsse, man weise aber auch darauf hin, daß gerade im Luftkurort Königstein die Bürger eine besondere Beziehung zum Wald vor ihrer Haustüre hätten und sicherlich bereit wären durch Patenschaften o.ä. Bäume in ihrer Nähe vor einer Fällung zu retten.
Die betroffenen Anwohner zeigten sich auch verwundert darüber, warum bei solch umfangreichen forstlichen Maßnahmen weder die städtischen Stellen noch die Umweltbehörden eingebunden würden.

Anschauliches zum Lebensraum Baum finden Sie hier

Das hessische Forstgesetz finden Sie hier

Zitat:
"§ 6 Grundpflichten, ordnungsgemäße Forstwirtschaft

(1) Der Waldbesitzer hat seinen Wald zugleich zum Wohle der Allgemeinheit nach forstlichen und landespflegerischen Grundsätzen nachhaltig, fachkundig und planmäßig zu bewirtschaften und dadurch Nutz-, Schutz- und Erholungswirkungen zu erhalten.

(2) Diese Verpflichtung gilt im Rahmen nach ökologischen und betriebswirtschaftlichen Grundsätzen durchzuführender ordnungsgemäßer Forstwirtschaft.

(3) Ordnungsgemäße Forstwirtschaft ist eine Wirtschaftsweise, die nach gesicherten Erkenntnissen der Wissenschaft und bewährten Regeln der Praxis den Wald nutzt, verjüngt, pflegt und schützt. Sie sichert zugleich die ökonomische und ökologische Leistungsfähigkeit des Waldes und damit die Nachhaltigkeit seiner materiellen und immateriellen Funktionen.

(4) Kennzeichen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft sind insbesondere
1. Langfristigkeit und Nachhaltigkeit der forstlichen Produktion,

2. Erhaltung der Waldökosysteme als Lebensraum einer artenreichen Pflanzen- und Tierwelt durch Hinwirken auf gesunde, stabile und vielfältige Wälder,

3. Vermeidung von großflächigen Kahlschlägen,
4. Wahl standortgerechter Baumarten unter Verwendung von geeignetem Saat- und Pflanzgut bei Erhaltung der genetischen Vielfalt,

5. standortangepasster Einsatz von Pflanzennährstoffen zur Erhaltung und Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit,

6. weitgehender Verzicht auf den Einsatz von Bioziden und Pflanzenbehandlungsmitteln, wobei biologisch-technischer Schutz anderen Formen vorzuziehen ist,

7. pflegliches Vorgehen bei Maßnahmen der Pflege, Nutzung und Verjüngung sowie beim Transport,
8. Anwendung bestands- und bodenschonender Arbeitsverfahren im Forstbetrieb,

9. bedarfsgerechte Walderschließung unter Schonung von Landschaft, Bestand und Boden,

10. Hinwirken auf Wilddichten, die den Waldbeständen und ihrer Verjüngung angepasst sind

sowie Maßnahmen der Wildschadensverhütung.

(5) Die obere Forstbehörde kann im Einzelfall die zur Erhaltung der Nutz-, Schutz- oder Erholungswirkungen nach Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 und 3 erforderlichen Maßnahmen anordnen."


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