Ortsverband Königstein-Glashütten

Großflächige Biotopzerstörung in Mammolshain

Pressemitteilung 28.9.04

BUND Königstein mahnt behutsamen Umgang mit naturnahen Hecken an


Durch Anwohner der Mammolshainer Streuobstwiesen alarmiert, nahm der BUND dort in den vergangenen Tagen eine Begehung vor.
Leider mussten die Vertreter des Naturschutzverbandes feststellen, daß neben fachgerechter Pflege der Streuobstwiesen in den letzten Tagen auch eine übermäßige Zerstörung naturnaher Hecken erfolgt ist.

Der Obst- und Gartenbauverein in Mammolshain habe erfolgreich in den letzten Jahren die Pflege der Streuobstwiesen gesichert. Nun sei es sehr bedauerlich, daß man feststellen müsse, daß die landschaftspflegerischen Maßnahmen nicht mehr im Sinne des Vogelschutzes interpretiert würden. Wertvolle Heckenbestände seien großflächigen Rodungen zum Opfer gefallen. Diese hätten Mammolshainer Bürger auf den Plan gerufen, die sowohl den BUND als auch die Umweltbehörde der Stadt Königstein alarmiert haben.
Der BUND habe die Zerstörungen fotografisch dokumentiert und appelliere an den Obst- und Gartenbauverein, vor der Fortführung weiterer Rodungen eine Absprache mit fachkundigen Ornithologen zu treffen, insbesondere jedoch die Fachbehörde und den ortsansässigen Umweltverband einzuschalten.

Es sei unstrittig, daß der Obst- und Gartenbauverein wertvolle Arbeit im Bereich der Streuobstwiesen geleistet habe und auch weiterhin leiste. Dies begrüße der BUND ausdrücklich. Nun müsse jedoch im Konsens ein tragfähiges Konzept für die Einbindung naturnaher Hecken im Randbereich der Streuobstwiesen und an den Wegrändern gefunden werden. Der BUND schlage deshalb eine Bestandsaufnahme der Vogelwelt in diesem außerordentlich wertvollen Biotop vor. Das Gleichgewicht zwischen freien Streuobstwiesenflächen UND naturnahen Hecken müsse wieder hergestellt werden, um den Lebensraum für vom Aussterben bedrohte Tierarten wie Neuntöter, Gartenrotschwanz, Steinkauz, Grünspecht und Wendehals zu sichern. Die Sicherung der Lebensräume bedrohter Vogelarten sei eine Kernforderung der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union.

Der BUND erinnere zudem daran, daß im Landschatsschutzgebiet Osttaunus wesentliche Heckenrodungen ohne Genehmigung nicht zulässig seien. Bei Fehlen einer Genehmigung könne die Untere Naturschutzbehörde hier ein Ordungswidrigkeitenverfahren einleiten und eine Wiederherstellung des vorherigen Zustandes erwirken.





Rodung von Brutgebieten












Sind die Hecken im Hintergrund auch gefährdet?


Reaktion des Obst-und Gartenbauvereins

Nach einem Gespräch mit Herrn Steyer, Vorsitzender des Obst- und Gartenbauvereins, legt er Wert auf die Feststellung daß:
1. Die Maßnahme nicht im Auftrag und im Interesse des Vereins durchgeführt wurde
2. die betreffende Person zwar Mitglied im Verein ist, aber nicht im Auftrag des Vereins gehandelt hat.
Kleinere Heckenrodungen wurden in der Vergangenheit auf Wunsch der Jagdpächter zur Wildschweinbekämpfung vom Verein in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Umweltamt der Stadt Königstein durchgeführt.
Allerdings hat er zugegeben, daß an einigen der vom BUND besuchten Stellen der Verein tatsächlich etwas zuviel weggeschnitten hat.

Stand: 30.9.04


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