Ortsverband Königstein-GlashüttenReichenbachcafeDieses Schreiben schickte der BUND-Ortsverband an den Magistrat und an alle zuständigen Stellen mit der Bitte um Aufklärung des Sachverhalts. Wir informieren Sie sobald wir eine Antwort erhalten:" Königstein, den 17.9.2004 Sehr geehrte Damen und Herren, nach Hinweisen und Hilferufen aus der Bevölkerung hat eine Gruppe von BUND-Mitgliedern in der vergangenen Woche am Reichenbachcafe im Naturschutzgebiet Reichenbachtal eine Begehung durchgeführt. Als anerkannter Naturschutzverband müssen wir unsere Verwunderung über die von der Stadt Königstein im Naturschutzgebiet genehmigte Baumaßnahme zum Ausdruck bringen. Der BUND hat schon im Jahre 2001 darauf hingewiesen, dass Beeinträchtigungen des Naturschutzgebietes durch den genehmigten Wiederaufbau des Cafe Reichenbachtals zu erwarten sind. Nun haben wir folgende Bestandsaufnahme gemacht und bitten Sie zu überprüfen, ob hier alle seitens der Stadt gemachten Auflagen vom Bauherren eingehalten werden: 1. Auf dem Weg zur Baustelle ist linker Seite auf einer Länge von ca. 300m der Wiesenrand im Naturschutzgebiet in einer Breite von ca. 1,50 m durch schwere Baufahrzeuge zerstört worden. 2. Direkt vor dem Baugrundstück ist im Naturschutzgebiet der gesamte Seitenstreifen durch Baufahrzeuge zerstört, der zeitweise dort abgestellte Bauschuttcontainer war am Tag der Begehung wieder entfernt worden. 3. Der Grund für die Rodung von mehreren alten Bäumen am Hang gegenüber der Baustelle im Naturschutzgebiet erschließt sich dem BUND nicht. 4. Ausweislich der aushängenden Baugenehmigung soll hier eine Gaststätte mit Wohnung im Dachgeschoß und Nebengebäude samt 12 Auto-Stellplätzen im Naturschutzgebiet errichtet werden. Der BUND fragt nun, wie die Beeinträchtigungen des Naturschutzgebietes durch das erhöhte Verkehrsaufkommen und die Erschließung des Grundstücks unterbunden werden sollen. Insbesondere befürchten wir eine Beeinträchtigung des Grundwassers in diesem sensiblen Wasserschutzgebiet, sollte hier eine Gasleitung verlegt werden oder eine Ölwanne für das Haus geplant sein. Wir bitten Sie, sich des Naturschutzstatus des überregional bekannten Reichenbachtals bewusst zu sein und alles dafür zu tun, dass dieses Tal nicht durch übermäßige Bautätigkeit in seiner Funktion beeinträchtigt wird. Die heute schon täglich geduldete Nutzung der Wiesen im Naturschutzgebiet gegenüber dem Cafe Reichenbachtal, als Ausbildungsort einer Hundeschule halten wir für ebenso problematisch. Auch bitten wir Sie uns mitzuteilen inwiefern Wiederaufforstungsmaßnahmen und/oder weitere Rodungen in diesem Bereich geplant sind. Für eine weitere Begehung stehen wir nach Terminabsprache gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen" Stand: 23.9.04 NEU: Die Reaktionen (Stand 30.10.04)1. Die Bauherrin, 22.9.04:Versichert, daß die am Bauzaun ausgehängte Baugenehmigung fehlerhaft sei: Die 12 Stellplätze seien nicht direkt am Haus genehmigt, sondern bergab am Waldkindergarten-Parkplatz. Für den Gaststätten-Betrieb werde man einen Shuttle-Bus-Service einrichten. Details zur Versorgung des Hauses kann nur der Architekt erläutern. Mit der Fällung der Bäume hätte die Baustelle nichts zu tun. 2. Forstamt Königstein 23.9.04: Die Fällung der großen und uralten Bäume wurde von der Bauherrin beantragt, da Gefahr für das zukünftig dort stehende Gebäude bestünde. Die Wiederaufforstung hat bereits stattgefunden: Es wurden junge heimische Laubbäume gepflanzt. Die Wiesenflächen werden möglicherweise mit einer niedrigen für Amphibien durchlässigen Eingrenzung geschützt werden. 3. Stadt Königstein 23.9.04: Die Stadt leitete unser Schreiben an die Untere Naturschutzbehörde weiter (diese stand aber schon nachweislich auf dem Verteiler vom BUND). Weiterhin wurden wir auf die Bauaufsicht des Hochtaunuskreises verwiesen. Hier besteht also seitens der Stadt nicht die geringste Bereitschaft im städtischen Gebiet Aufsichtspflichten wahrzunehmen. Umweltministerium Hessen Zitat: "Rechtlicher Rahmen Der Schutz der Landschaft hat in Hessen Verfassungsrang. Schon Artikel 150 der Weimarer Verfassung und der 1949 daraus abgeleitete Artikel 62 der Hessischen Verfassung(HV) haben die Bedeutung der Landschaft, auch als identitätsstiftende Struktur ("Heimat"), frühzeitig erkannt und sie unter den besonderen Schutz des Staates und später auch der Gemeinden gestellt." "Naturschutz ist also keine freiwillige Angelegenheit von engagierten Gruppen oder Einzelpersonen, sondern ein staatlicher Auftrag, der klare Vorgaben für das Handeln von z.B. Behörden oder Kommunen enthält. Grundprinzipien sind hierbei - Naturschutz gilt grundsätzlich auf ganzer Fläche, also nicht nur in besonderen Schutzgebieten. - Natur und Landschaft sowie die Tier- und Pflanzenwelt sind möglichst vor Beeinträchtigungen zu schonen, unvermeidbare Beeinträchtigungen müssen wieder gut gemacht werden. - Lebensräume sind so zu erhalten und zu vernetzen, dass wildlebende Tiere und Pflanzen die für die Erhaltung ihrer Art notwendigen Ausbreitungs- und Lebensbedingungen vorfinden. - Siedlungen und Infrastruktureinrichtungen sollen möglichst wenig Fläche in Anspruch nehmen, die Lebensräume und Wanderwege von Tieren sowie die Gestalt und Nutzung der Landschaft möglichst wenig beeinträchtigen. - Gewässer werden in naturnahem Zustand erhalten oder in einen solchen Zustand versetzt." |
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