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Ortsverband Ludwigsburg

BUND fordert Einhaltung des Umweltrechts

Die Stadt Ludwigsburg plant seit mehr als zwei Jahren, am linken Neckarufer zwischen Anlegestelle Hoheneck und der Neckarbrücke Still- und Laichgewässer anzulegen. Wie der Ludwigsburger Kreiszeitung vom 20.2.08 auf Seite 7 zu entnehmen war, sollen jetzt in einer Blitzaktion vollendete Tatsachen geschaffen und die vorhandenen Bäume und Büsche entfernt werden.
Der BUND Ortsverband Ludwigsburg protestiert mit allem Nachdruck gegen diese Verletzung gesetzlicher Vorschriften.
Das Wasserhaushaltsgesetz definiert die "wesentliche Umgestaltung eines Gewässers" als planfeststellungspflichtigen Gewässerausbau. Auch Maßnahmen zur Herstellung eines naturnahen Gewässerzustandes sind in Baden-Württemberg von dieser Regelung nicht ausgeschlossen, sondern lediglich "Renaturierungsmaßnahmen an kleinen Gewässern von untergeordneter Bedeutung".
Deshalb führt das Landratsamt Ludwigsburg derzeit eine Untersuchung dazu durch, ob für die Umgestaltung des Neckarufers eine Umweltverträglichkeitsprüfung und damit ein Planfeststellungsverfahren notwendig ist.
Sowohl der Landesnaturschutzverband LNV als auch der Bund für Umwelt und Naturschutz BUND fordern in ihren Stellungnahmen eine Überprüfung der Umweltauswirkungen dieser vordergründig mit ökologischen Argumenten vorgestellten Maßnahme. Bisher haben beide Verbände keine Antwort auf ihre Stellungnahmen erhalten.


  • Wir fordern nach wie vor eine Kartierung, die den ökologischen Wert des jetzt von der Rodung bedrohten Pflanzen- und Tierbestandes am Neckarufer feststellt.
  • Wir wenden uns gegen die geplante Schließung der Notbrunnen bei Aufhebung des Wasserschutzgebietes, weil die öffentliche Trinkwasserversorgung im Gefahrenfall auf solche Brunnen angewiesen ist.
  • Wir fordern ein gesetzlich vorgeschriebenes Planfeststellungsverfahren und damit eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz.
Gewässerrenaturierung wäre in Ludwigsburg durchaus notwendig, wie nicht nur der Fall Monrepossee beweist. Seit 10 Jahren wird ein Gewässerentwicklungsplan diskutiert, ohne daß entscheidende Verbesserungen erfolgt sind, wie die regelmäßigen Klagen der Oßweiler über vollaufende Keller zeigen. Es fehlt an Geld, um die notwendigen teuren Maßnahmen in Angriff zu nehmen, etwa die Öffnung des verdolten Lochwaldgrabens oder die Wiederbelebung von natürlichen Quellen für den Monrepossee.
Der wahre Grund der geplanten Veränderungen am Hohenecker Neckarufer ist der Bedarf der Stadt Ludwigsburg nach im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Ausgleichsflächen für die Neubaugebiete "Am Wasserfall" (Pflugfelden), "Neckarterrassen" (Neckarweihingen) und "Jahnstraße" (Poppenweiler).
In der offiziellen Begründung steht allerdings etwas anderes: "Die Stadt Ludwigsburg hat sich zum Ziel gesetzt, im Zusammenhang mit dem Landschaftspark Neckar auf der Markung den Neckarverlauf konsequent nicht nur ökologisch aufzuwerten, sondern auch für den Erholungssuchenden zugänglich und erlebbar zu machen."
Den Beweis für diese Aussage muß die Stadt allerdings noch liefern, nicht mit schönen Worten, sondern mit nachprüfbaren Untersuchungen.
Wir kennen viele Flächen in Ludwigsburg, in denen eine ökologische Aufwertung - zum Preis von fast 700.000 Euro - weitaus notwendiger wäre als in den gut gepflegten Hohenecker Uferwiesen, zum Beispiel die Gebiete zwischen B 27 und Autobahn.


Positionen
Positionen des BUND in der Stadt Ludwigsburg
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