![]() |
![]() |
Ortsverband LudwigsburgMonetäres Ökokonto in Ludwigsburg: Grünplanung auf VorratDer BUND Ortsverband Ludwigsburg fordert schon seit vielen Jahren eine neue Flächennutzungsplanung mit Landschaftsplan, in dem die unüberbaubaren Grün - und Freiflächen der Stadt festgelegt werden müssen. Der in Ludwigsburg noch immer gültige Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 1984 (!) und berücksichtigt keine der seit damals erfolgten Änderungen der Baugesetzgebung und der Bundes- und Landesnaturschutzplanung.Nun will die Stadtverwaltung wenigstens die Erarbeitung eines sogenannten „Grünleitplans“ in Auftrag geben, der die unverzichtbare Basis des „Monetären Öko-Kontos“ ist, das im Juli 2004 im Bauausschuß beschlossen wurde. Da in Ludwigsburg von der Mehrheit des Gemeinderats drei neue Wohnbaugebiete mit 15 Hektar Fläche auf den Planungsweg gebracht wurden und nur noch 0,2 ha Ausgleichsfläche im Stadtgebiet zur Verfügung stehen, ist die Erarbeitung dieses Landschafts- oder Grünleitplans von großer Dringlichkeit und muß sehr rasch erfolgen. ![]() Neubaugebiet Gegen Eich: es gibt noch immer keine Ausgleichsflächen Seit 1998 sind die Kommunen gesetzlich verpflichtet, als Gegenleistung für die Versiegelung durch neue Bauflächen einen ökologischen Ausgleich auf ihrer Markung zu schaffen. Ein Öko-Konto darf laut Auskunft des Regierungspräsidiums Stuttgart nicht überzogen werden. Erst Versiegelung und dann Ausweisung von Ausgleichsmaßnahmen ist rechtlich nicht möglich. „Monetäres Öko-Konto“ bedeutet, daß der Nutznießer einer Versiegelung Geld auf ein Konto einzahlen muß, von dem dann die Ausgleichsmaßnahmen bezahlt werden. Wir gehen davon aus, daß die Bewertung von Eingriffs-/ Ausgleichsmaßnahmen in Zusammenhang mit der Führung dieses Kontos endlich vereinheitlicht wird, um die Beurteilung durchschaubar zu machen. Kosten der Ausgleichsplanung Musterbeispiel für die Arbeit mit dem „Monetären Öko-Konto“ ist die Stadt Rottenburg, die diese Art Ausgleichsplanung seit 2002 betreibt. Der dort entwickelte „Wiederherstellungskostenansatz“ sieht folgendermaßen aus: Eine Streuobstwiese wird bebaut. Die Ausgleichsberechnung ist mit folgenden Kosten anzusetzen: 1. Grunderwerb einer entsprechend großen Ersatzfläche, 2. Aufbrechen des Belags; 3. Entsorgung des Belags; 4. Pflanzen der entsprechenden Zahl von Bäumen unter Einrechnung der Zeit, die die Bäume benötigen, um halbwegs die ökologische Wertigkeit der abgeholzten Pflanzen zu erreichen; 5. Pflege der Bäume über eine bestimmte Zeit. Bei einem solchen Ansatz wird auch dem mit Wissen nicht vorbelasteten Betrachter klar, daß es Eingriffe gibt, die nicht ausgleichbar sind. Wenn Standorte bestimmter Pflanzen oder Lebensräume von Tierarten versiegelt werden, ist deren Aussterben vorprogrammmiert. Beschränkte Lernfähigkeit Bedauerlich finden wir, daß die Stadtverwaltung unseren Antrag abgelehnt hat, eine Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zum Thema einzuholen. Es wurde im Bauausschuß von Seiten des Tiefbauamtes mehrmals darauf hingewiesen, daß die beim Landratsamt Ludwigsburg angesiedelten amtlichen Naturschützer dem monetären Öko-Konto kritisch gegenüberstehen. Wir wollten die Gründe dafür wissen. Baubürgermeister Hans Schmid (CDU) hat zwar darauf hingewiesen, daß Ludwigsburg mit dem Thema „Öko-Konto“ Neuland betritt. Eine Diskussion pro und kontra zwecks Fehlervermeidung aber wollte er nicht befürworten. Die Ludwigsburger Stadtverwaltung macht anscheinend Mißgriffe gerne erst einmal selber. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Impressum | zum Seitenanfang |