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Ortsverband LudwigsburgFragwürdige EröffnungsbilanzEs geht in der folgenden Stellungnahme nicht um 'gute oder böse Ökologen', wie Bau- und Umweltbürgermeister Schmid (CDU) meint, sondern um Einhaltung gesetzlicher Festsetzungen. Am 14. Juli 2005 hat der Bauausschuß des Ludwigsburger Gemeinderats nach langen Diskussionen eine sogenannte Eröffnungsbilanz für ein Monetäres Öko-Konto beschlossen: Bauwillige müssen für neue Versiegelungen zahlen, das Geld wird für Ausgleichsmaßnahmen eingesetzt.Der Beschlußvorschlag beinhaltet zwei Punkte: - die Berechnungsgrundlagen für Eingriffe und Ausgleichsmaßnahmen und - die Eröffnungsbilanz für das Öko-Konto. Diese soll im Wesentlichen darstellen, daß erstens für das schon fast vollständig bebaute Gebiet 'Gegen Eich' in Ludwigsburg-Oßweil - Satzungsbeschluß war im Jahr 2000 - die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen vorhanden seien und zweitens die Stadt sogar noch ein Guthaben besitzt, um weitere Baugebiete im Außenbereich wie die 'Jahnstraße' in Poppenweiler oder den 'Wasserfall' in Pflugfelden realisieren zu können. Gegenüber den ersten Diskussionen hat die Verwaltung den Versiegelungszuschlag von 15 auf 12 Euro gesenkt. Wir können dieser Verbesserung für Bauunternehmer nicht zustimmen, denn als Umweltschützer unterstützen wir die Landesregierung und den Regionalverband bei dem Bemühen, die tägliche Versiegelung von Freiflächen zu reduzieren. Dazu paßt keine Verringerung des Versiegelungszuschlages, egal ob um 3 oder 1 Euro. Auch an der Eröffnungsbilanz ist einiges zu kritisieren. Die Oberverwaltungsgerichte Münster und Lüneburg haben bereits 1999 festgestellt: 'Zwar wird ein enger räumlicher Bezug zwischen Eingriff und Ausgleich gesetzlich nicht gefordert. Gleichwohl ist es einem effektiven Natur- und Landschaftsschutz förderlich, wenn ein funktionsräumlicher Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleich hergestellt werden kann.' - und einen effektiven Natur- und Landschaftsschutz wollen wir doch alle erreichen. Auch das Geld aus dem monetären Öko-Konto soll zu diesem Zweck für sinnvolle Schritte in Sachen Umwelt eingesetzt werden, nicht für Augenwischereien. 'Die Maßnahmen müssen die Funktionen des betroffenen Raums wiederherstellen.' Wie zum Beispiel eine mit einer Baugenehmigung (nicht Bebauungsplan) mehrheitlich beschlossene, dann aber nicht durchgeführte Versiegelung in der 'Marienwahl' (Basis der Berechnungen beim Grünordnungsplan 'Marienwahl') die Freiflächenfunktion des Bereichs 'Gegen Eich' wiederherstellen soll, dürfte nicht ganz einfach zu erklären sein. ![]() Bauantrag Marseille für die Marienwahl. Das langgestreckte Gebäude "Solitär" links oben wurde nie gebaut, wohl aber in die Öko-Bilanz eingerechnet. Und noch ein Punkt, wenn wir schon den Bebauungsplanplan 'Gegen Eich' erwähnen: 'Im Zeitpunkt des Sanierungsbeschlusses muß auf sicherer Grundlage von der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen ausgegangen werden, d.h., die Flächen für die Ausgleichsmaßnahmen müssen im Eigentum des Vorhabenträgers oder der öffentlichen Hand sein. Absichtserkärungen reichen nicht aus.' Das heißt, daß der Satzungsbeschluß im Jahr 2000 eigentlich rechtswidrig war. Die von der Stadtverwaltung im Bebauungsplan vorgesehenen Ausgleichsflächen am Lochwaldgraben waren und sind noch heute Privateigentum, die Besitzer verweigern den Verkauf. Die Zitate stammen übrigens aus einer Information der baden-württembergischen Landesanstalt für Umweltschutz (LfU) zum Thema 'Öko-Konto'. Bei den vom Arbeitskreis Ökologie kritisierten Maßnahmen wie Einrechnung der Baumpflanzung Wilhelmstraße ins Ökokonto ist die Zielsetzung wichtig. Der Umbau der Wilhelmstraße war eine stadtgestalterische Maßnahme, die als solche auch mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Die Baumpflanzung erfolgte aus historischen Gründen. Auch die Baumpflanzungen in der Grönerstraße waren Teil einer aus dem Landessanierungsprogramm LSP bezuschußten Sanierungsmaßnahme im Gewerbegebiet in der Weststadt. |
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