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Ortsverband LudwigsburgStellungnahme des BUND Ortsverbandes Ludwigsburg zur Erweiterung des Regenüberlaufbeckens „Steinbruch“ in Ludwigsburg1. GrundsatzproblemeNach § 3 des BNatG sind Verwaltungen verpflichtet, bereits bei der Vorbereitung von Maßnahmen die zuständigen Umweltbehörden zu unterrichten. Der Grundsatzbeschluß über den Umbau des bestehenden Beckens „Steinbruch“ und seine Erweiterung wurde am 21.2.2008 im Ausschuß Bauen, Technik, Umwelt BTU des Ludwigsburger Gemeinderats gefaßt. Im Anschluß daran hätten in der geeigneten Jahreszeit zwischen März und September 2008 die notwendigen Untersuchungen bezüglich Fauna und Flora im betroffenen Gebiet gemacht werden müssen. Jahreszeitlich bedingte Defizite bei den Untersuchungen wären dann nicht aufgetreten (z.B. Seite 9 der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz, letzter Absatz; Seite 10, Fledermäuse). Ich weise in aller Deutlichkeit auf diesen Mangel hin, weil in den letzten Jahren die Umweltuntersuchungen mehrere Male zu spät oder gar nicht erfolgt sind. Dabei ist klar, daß die Verantwortung bei den zuständigen Ämtern der Stadt Ludwigsburg liegt und nicht bei der Umweltbehörde des Landratsamts Ludwigsburg. ![]() Das Regenüberlaufbecken 'Steinbruch' liegt in einem Landschaftsschutzgebiet in der Nähe des Neckars. 2. Forderungen des BUND zum Ausgleich des Eingriffs (Basis: Untersuchung des Büros König u. Partner vom 7.10.2008 incl. Untersuchung von Dr. Hölzinger vom 29.9.2008):
(30.12.2008) |
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