Einrichtung großflächiger Umweltzonen kann Städte lebenswerter machen

Berlin, 28.02.2007:
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht in der ab morgen geltenden Plakettenverordnung zur Kennzeichnung der Schadstoffgruppen von Fahrzeugen einen wichtigen Schritt hin zu lebenswerten Städten. Mit der Verordnung könnten Kommunen ab sofort gegen Dieselabgase von Lkw und Pkw als Hauptverursacher der innerstädtischen Feinstaubbelas­tung vorgehen. Pkw machten fast die Hälfte der städtischen Feinstaubbelastung aus. Die Einrichtung einer Umweltzone könne die Gesamtbelastung um rund 20 Prozent reduzieren.

Fahrzeuge dürfen die ausgeschilderten Umweltzonen künftig nur befahren, wenn sie den erlaubten Schadstoffgruppen angehören. Fast 30 Städte planen in Deutschland die Einrichtung von Umweltzonen.

Gerhard Timm, Geschäftsführer des BUND: „Unsere Freude ist durch das jahrelange politische Gezerre um die Verordnung leicht getrübt. Wenn die Umweltzonen ihre volle Wirkung bei der Minderung der Feinstaubbelastung leisten sollen, muss außerdem einiges beachtet werden. Sie müssen groß genug sein, um Ausweichreaktionen der Autofahrer zu vermeiden. Sie sollten die gesamte Stadt umfassen, so wie es in Stuttgart geplant ist. Aber auch regionale Lösungen wie die Umweltzone Ruhr sind hilfreich. Unübersichtliche lokale Regelungen, die sich wie ein Flicken­tep­pich über eine Region legen, können die Autofahrer hingegen nicht nachvollziehen.“

Ausnahmeregelungen seien sehr streng zu halten. Lieferfahrzeuge, der öffentliche Nahverkehr und Baustellenfahrzeuge müssten auf diese Weise motiviert werden, Filter einzubauen. Vorbildlich sei Düsseldorf, wo seit 2005 90 Busse nachgerüstet wurden und bis 2008 die gesamte Flotte modernisiert wird. Die Umweltzonen müssten zudem gestuft aufgebaut sein. Wenn Messungen zeigten, dass die Wirkung einer ersten Stufe nicht genüge, müssten strengere Plakettenstufen zur Geltung kommen.

Maßnahmen gegen den Feinstaub müssten zugleich zur Minderung der Stickoxide und des Lärms beitragen. Vorbild sei hier Düsseldorf, wo die EU-Umgebungslärm-Richtlinie vorzeitig umgesetzt werde und es bereits einen Aktionsplan zur Lärmminderung gebe. Leider würden auch künftig Feinstaub-Verursacher wie Baustellen und Industrie noch nicht in die Maßnahmen zur Reduzierung des Feinstaubs einbezogen.


Download     Bewertung der Maßnahmen zur Feinstaub-Bekämpfung in deutschen Kommunen (09/06, 230 KB)

Pressekontakt: Werner Reh, BUND-Verkehrsexperte, Tel. 030-27586-435 bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressestelle, Tel. 030-27586-425, Fax: -449, E-Mail: presse@bund.net.

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