Mehr Platz für Flüsse / EU-Hochwasserrichtlinie muss klares Zeichen für Auenschutz setzen

Berlin/Brüssel, 23.04.2007:
Anlässlich der morgigen Abstimmung über die Hochwasserrichtlinie im Straßburger Parlament besuchten Mitarbeiter des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutsch­land (BUND) mit der Botschaft „Auenschutz ist Hochwasserschutz“ aufgedruckt auf T-Shirts und Gummistiefeln Berliner Wahlkreisbüros von EU-Abgeordneten von SPD, FDP, PDS und Bündnis 90/Die Grünen.

BUND-Geschäftsführer Timm überreicht vor dem Berliner Reichstag Gummistifel an EU-Abgeordnete mit der Botschaft "Auenschutz ist Hochwasserschutz".


Die Parlamentarier seien aufgefordert, dem ökologischen Hochwasserschutz Priorität einzuräumen, sagte BUND-Geschäftsführer Gerhard Timm. Entscheidend dabei sei der Erhalt der Flussauen. Deren Funktion als natürliche Überschwemmungsflächen und Rückhalteräume für Oberflächenwasser sei nicht hoch genug zu bewerten. Deshalb müssten die noch verbliebenen Auen streng geschützt werden.

Der BUND-Hochwasserexperte Sebastian Schönauer kritisierte bisherige Versäumnisse bei der Hochwasservorsorge: „Aus den milliardenteuren Flutschäden der letzten zehn Jahre in Europa an Elbe, Oder, Rhein, Donau, Weichsel oder Po wurden nicht die nötigen Lehren gezogen. Ökologischer Hochwasserschutz ist allerorten Fehlanzeige. Vor allem die Auen können das Wasser wirksam zurückhalten und die Flutwellen bremsen. Leider wurden den Flüssen inzwischen mehr als 80 Prozent ihrer Auenflächen genommen. Damit verschwanden auch viele artenreiche Biotope. Deiche bewirken oft das Gegenteil des Gewünschten - wenn sich das Wasser im Oberlauf der Flüsse wegen der Eindeichung nicht mehr ausbreiten kann, steigt flussabwärts die Gefahr von Deichbrüchen und Überflutungen.“

Die im Schnelldurchgang von den EU-Fraktionen ausgehandelte Hochwasserrichtlinie habe die Empfehlungen zuständiger Umweltpolitiker weitgehend ignoriert. Die EU-Richtlinie habe außerdem Einfluss auf die Umsetzung des deutschen Artikelgesetzes zum Hochwasserschutz in entsprechende Ländergesetze. Die Chance, dass die EU-Richtlinie die schwammigen Bestimmungen des deutschen Artikelgesetzes verbessere, sei nicht genutzt worden. Beispielsweise sei es auch künftig möglich, Flussauen zu beackern oder Überschwemmungsflächen zu bebauen.

Der Umweltverband kritisierte außerdem die Positionen einiger Bundesländer beim Hochwasserschutz. So setzten Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen auch weiterhin vor allem auf technische Bauwerke wie Staustufen oder Talsperren in Flussauen. Durch den Bau so genannter Hochwasserstaudämme würden flussabwärts gelegenen Gebiete als „hochwasserfrei gelegt“ ausgewiesen und später von den Kommunen zu Bauflächen umgewidmet.

Der BUND forderte, alle Deiche und Dammbauten auf ihre Umweltverträglichkeit zu prüfen. Überprüft werden müssten zudem mögliche Beeinträchtigungen von Trinkwasserressourcen, erhöhte Schadensrisiken für flussabwärts gelegene Orte sowie der CO2-Ausstoß und der absehbare Artenverlust bei Bau und Unterhalt von Fluss- und Hochwasserschutzbauten.


Download     BUND-Papier zur EU-Hochwasserrichtlinie (03/2007, 39 KB)

Pressekontakt: Sebastian Schönauer, BUND-Wasserexperte, Tel. 0160-90736984, bzw. Christian Schweer, BUND-Referat Gewässerpolitik, Tel. 030-27586-465 bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressestelle, Tel. 030-27586-425/-489, Email: presse@bund.net.

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