Das fordert der BUND gegen Lärm1. Lärmschutz zusammenführen und das Vermeidungsprinzip rechtlich verankern!Derzeit fehlt ein einheitliches, staatliches Konzept zur Bekämpfung und zum Schutz vor Lärm. Der BUND fordert einen integrativen Lärmschutz, der in einem „Gesetzbuch zur Lärmvermeidung und zum Ruheschutz“ verankert werden soll. Darin sollte im Besonderen festgelegt werden:
Der Begriff der Ruhe muss als eigenständiges Schutzgut gesichert werden. Ruhige Gebiete müssen geschützt werden. Hierdurch kann ein Auffüllen bisher noch ruhiger Gebiete und Zeiten bis hin zu Richt- und Grenzwerten verhindert werden. In den Kommunen sollten Ansprechpersonen (Ruheschutzbeauftragte) benannt werden. 3. Rechtsschutz für die vom Lärm Betroffenen einführen! Von Lärm Betroffenen ist ein Rechtsanspruch auf Beseitigung gesundheitsgefährdender Lärmbelastung (auch bei gleichzeitig einwirkenden, verschiedenen Lärmquellen) bis unter die Schwelle der Gesundheitsbeeinträchtigung einzuräumen. Dieses Mindestmaß an Schutz vor gesundheitlichen Gefahren (bei den herkömmlichen Bewertungsverfahren ein Leq unter 55/45 dB(A) tags/nachts) muss garantiert werden. 4. Neue Mess- und Beurteilungsverfahren entwickeln und einführen! Die bisherigen Messverfahren sind ungenügend. Sie vernachlässigen besonders die Häufigkeit von Lärmspitzen. Künftig sind wirksamere Mess- und Beurteilungsverfahren ( z.B. in Sone) zu entwickeln. Gleichfalls müssen Qualitätsziele festgelegt werden. Anforderungen hierfür sind:
5. EU-Richtlinie Umgebungslärm intelligent umsetzen! Die in Deutschland bereits eingeführte Lärmminderungsplanung muss an die EU-Richtlinie angepasst werden. Besonders zu beachten ist der verstärkte Lärmschutz am Abend, am Wochenende oder zu bestimmten Zeiten im Jahr, das Zusammenwirken von Lärm aus verschiedenen Quellen und der Schutz ruhiger Gebiete. 6. Lärmschutz muss bei den Ursachen ansetzen! Die Zahl der Lärmverursacher wächst bisher stetig und muss begrenzt werden. Die Förderung des nicht motorisierten Verkehrs und des öffentlichen Personenverkehrs sowie die räumlich nahe Zuordnung von Arbeitsplätzen, Wohngebieten und Versorgungseinrichtungen sind sinnvolle Lärmschutzmaßnahmen. Eine Verkehrsträger übergreifende, integrative und nachhaltige Entwicklungsplanung ist sinnvoll und erforderlich. 7. Lärm hat seinen Preis! Lärm muss die Verursacher teuer zu stehen kommen, damit lärmarmes Verhalten gefördert wird. So sollte bei der Besteuerung von Verkehrsmitteln die Lautstärke berücksichtigt werden, z.B durch lärmabhängige Trassenpreise bei der Bahn. Mehr Informationen:
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