StraßenlärmStraßenlärm ist allgegenwärtig. Laut einer Umfrage des Umweltbundesamtes fühlen sich mehr als 60% der Deutschen von Straßenlärm belästigt. Andererseits gibt es in Deutschland rund 44 Millionen PKW. Viele produzieren den Lärm selbst mit, unter dem sie leiden. Dabei erzeugt der einzelne PKW im Vergleich mit anderen Kraftfahrzeugen noch am wenigsten Lärm. Ein LKW ist im Durchschnitt bei Tempo 50 so laut wie 20 PKW.Straßenlärm entsteht zum einen durch die Antriebsgeräusche des Fahrzeugs. Das sind die Geräusche des Motors, einschließlich der Gaswechselvorgänge mit Ansaugsystem und Auspuffanlage. Beim Anfahren und Beschleunigen sind die Antriebsgeräusche am höchsten. Daneben sorgen die Rollgeräusche des Reifens, die mit zunehmender Fahrgeschwindigkeit wachsen, für Lärm. Sie sind abhängig von den Reifen und dem Fahrbahnbelag. Generell gilt: je unebener und rauer die Fahrbahn ist, desto lauter sind die Abrollgeräusche. Ab ca. 35 km/h ist der Reifenlärm stärker als die Antriebsgeräusche. Besonders geräuscharme Reifen... Ein Gesetz gegen Straßenlärm?Ein Gesetz gegen Straßenlärm gibt es nicht. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt es zwar Regelungen zum Lärmschutz beim Neubau oder Ausbau von Straßen, jedoch fehlen Vorschriften für bestehende Straßen. Deren Anwohner haben kaum Anspruch auf eine Begrenzung der Lärmbelastung. Der Bund, einige Bundesländer, Gemeinden und Städte stellen allerdings Haushaltsmittel zur Lärmsanierung bereit, wenn bestimmte Grenzwerte überschritten werden (70 dB (A) am Tag in Wohngebieten).Weitere Regelungen zum Schutz vor Verkehrslärm sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. So können an bereits bestehenden Straßen Schutzmaßnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrbahnverengungen oder Nachtfahrverbote für LKW von den örtlichen Behörden angeordnet werden. Unnötiger Lärm, wie ein lautes Autoradio bei offenem Fenster, laufender Motor oder lautes Türenzuschlagen sind laut StVO verboten. Kontrolliert werden können diese Verbote allerdings kaum. Schon seit Anfang der siebziger Jahre gelten EU-weite Geräuschgrenzwerte für Straßenfahrzeuge, die im Laufe der Jahre weiter verschärft wurden. Trotzdem ist der Straßenverkehr seitdem kaum leiser geworden. Das liegt vor allem an der Zunahme des Verkehrs und den erhöhten Geschwindigkeiten. Auch wurden seit 1995 die Grenzwerte nicht mehr angepasst. Das fordert der BUND:
Mehr Informationen:Miniflyer bestellenDer Miniflyer "Das Problem Straßenlärm" stellt die Problematik kurz vor und zählt Handlungsmöglichkeiten und Ansprechpartner auf. Sie können ihn hier direkt herunterladen oder im Verkehrsreferat per E-Mail bestellen.
APUG-Studie Das „Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit Nordrhein-Westfalen“ (APUG) hat in einer Studie die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Begrenzung des Straßenlärms untersucht. Als wirksamstes Mittel stellte sich die Geschwindigkeitsbegrenzung heraus.
Arbeitskreis Motorradlärm Der BUND KV Rems-Murr hat einen AK Motorradlärm ins Leben gerufen. Mehr dazu bei www.bund-rems-murr.net. Literaturliste
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