Über den Wolken: Von Freiheit keine Spur

In der Luft herrscht immer mehr Gedränge. Der Flugverkehr ist in den letzten Jahrzehnten enorm gewachsen und die Billigflieger steigern diese Tendenz weiter. Mal eben über ein Wochenende zum Shoppen nach Mailand oder London? Heute schon für rund 30 Euro möglich.

Obwohl moderne Flugzeuge leiser als ältere Modelle sind, hat der Fluglärm durch den rasanten Anstieg des Flugverkehrs zugenommen. Nach dem Straßenverkehr steht er auf Platz 2 der störenden Lärmquellen. Rund 37% der Bevölkerung fühlt sich durch Fluglärm gestört. Das Besondere am Fluglärm sind die hohen Maximalpegel. Kurz, aber laut. Die Nachteile der bisherigen Methode zur Lärmmessung kommen beim Fluglärm besonders zum Tragen. Durch die Mittelung der gemessenen Pegel wird die tatsächliche Lärmbelästigung nur unzureichend erfasst. So kommt es, dass 200 tägliche Überflüge mit über 70 dB (A) und einer Geräuschdauer von jeweils rund 30 Sekunden den erlaubten täglichen Dauerschallpegel von 57 dB (A) noch nicht überschreiten. Maßnahmen wie Schallschutzwände helfen beim Fluglärm auch nicht weiter. Dazu kommt: Der Flugbetrieb am frühen Morgen, späten Abend oder nachts nimmt zu.


Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm

Seit mehr als 30 Jahren ist das Gesetz zum Schutz vor Fluglärm die wichtigste Rechtsgrundlage zur Fluglärmbekämpfung. Darin sind für alle Flughäfen Lärmschutzbereiche festgesetzt. Dies sind die Gebiete außerhalb des Flughafens, in denen der Dauerschallpegel mehr als 67 dB (A) beträgt. Diese Lärmschutzbereiche werden dann nochmals in 2 Schutzzonen (Dauerschallpegel mehr bzw. weniger als 75 dB (A)) eingeteilt. Hier gelten abgestufte Bauverbote und -beschränkungen. So müssen Wohnungen baulichen Schallschutzanforderungen genügen (Schutzfenster etc.). Aber: Die hier festgesetzten Grenzwerte sind viel zu hoch. Zum Vergleich: Ab 65 dB (A) Dauerschallpegel (tagsüber) sind Gesundheitsbeeinträchtigungen (Herz-Kreislauf-Erkrankungen) zu erwarten.

Novelle des Fluglärmgesetzes
Jahreslang wurde über ein neues Fluglärmgesetz debattiert. Anfang 2006 fand die erste Lesung des Novellierungsvorschlages im Bundestag statt, im Mai die öffentliche Anhörung.

Umwelt- und Lärmschutzverbände lehnen den Novellierungsvorschlag vehement ab. Die Absenkung der Grenzwerte für Lärm um 10 dB reicht nicht aus, um die Gesundheit der Anwohner zu schützen. Die Werte müssen dafür um weitere 10 dB verringert werden.

Bei der Überschreitung von Grenzwerten sieht der Entwurf lediglich passive Maßnahmen wie Schallschutzfenster für Betroffene vor. Aktive Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms an der Quelle wie Nachtflugverbote, Betriebsbeschränkungen oder eine Präferenzpolitik für leise Flugzeuge sucht man in dem Entwurf vergeblich.

Lärmschutzzonen sollen nicht ausgeweitet, sondern zusammengestrichen und bessere Schutzstandards, die an einigen Flughäfen bestehen, durch schlechtere ersetzt werden.

Fazit: Besser kein Gesetz als das vorliegende. Oder eines, das die relevanten Änderungsvorschläge der Umwelt- und Lärmschutzverbände aufnimmt.

Weitere Informationen zur Novelle des Fluglärmgesetzes:
Am 08.05.2006 fand die öffentliche Anhörung des Entwurfes statt: Links zu den Stellungnahmen der einzelnen Sachverständigen sind zu finden unter www.bundestag.de


Download     Stellungnahme der Umweltverbände zum Entwurf eines Fluglärmgesetzes (April 2006, 17 S., 133 KB)

Download     BUND-Hintergrund zur Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes (Mai 2006, 4 S., 188 KB)

Das fordert der BUND

  • Gleichbehandlung der Verkehrsträger: Flugverkehr wird immer noch staatlich subventioniert. Kerosin ist steuerbefreit und bei grenzüberschreitenden Flügen entfällt die Öko- und Mehrwertsteuer. Das hat den enormen Zuwachs des Flugverkehrs begünstigt. Hier muss endlich Chancengleichheit zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern geschaffen werden. Das heißt: Abschaffung der steuerlichen Privilegien für den Flugverkehr.

  • Neue Rechtsgrundlage schaffen: Der Entwurf für die Novellierung des Fluglärmgesetz ist ungenügend. Die Erwartungen der Umwelt- und Lärmschutzverbände an eine grundlegende Reform des Fluglärmrechts erfüllt er nicht. Das Fluglärmgesetz bleibt weiterhin ein reines Erstattungs- und Entschädigungsgesetz ohne jegliche Elemente einer aktiven Lärmschutzpolitik.

  • Lärm an der Quelle bekämpfen: Eine wichtige Lärmbekämpfungsmaßnahme muss bei den Flugzeugen selbst ansetzen. Ein derzeit schon genutztes Konzept: Weniger laute Flugzeuge mit geringeren Start- und Landegebühren belohnen.

Mehr Informationen:

Miniflyer bestellen
Der Miniflyer "Das Problem Fluglärm" stellt die Problematik kurz vor und zählt Handlungsmöglichkeiten und Ansprechpartner auf. Sie können ihn hier direkt herunterladen oder im Verkehrsreferat per E-Mail bestellen.


Download     Miniflyer Fluglärm (2 S.)

UBA-Studie zu Fluglärm und Gesundheit
Über 30% der Bevölkerung fühlen sich durch Fluglärm belästigt. Zu diesem Ergebnis kommt das Gutachten „Fluglärm 2004“. Die Stellungnahme von acht Wissenschaftlern stellt die Auswirkungen des Fluglärms auf die Gesundheit der Menschen dar.
Pressemitteilung des Umweltbundesamtes vom Dezember 2004
Die Studie "Fluglärm 2004" (pdf, Sept. 2004, 117 S., 550KB)

Gegen Ausbau des Rhein-Main-Flughafens
Der BUND engagiert sich, zusammen mit zahlreichen Bürgerinitiativen, gegen einen Ausbau des Rhein-Main-Flughafens in Frankfurt. Unter www.profutura.net erhalten Sie nähere Informationen.

Bundesvereinigung gegen Fluglärm
Allgemeine Informationen zum Thema finden Sie unter www.fluglaerm.de Hier informiert die Bundesvereinigung gegen Fluglärm.


Allgemeines zum Flugverkehr
Weitere Infos des BUND zum Thema Flugverkehr erhalten Sie im Themenbereich "Flugverkehr"

Literaturliste
Weiterführende Literatur zum Thema Fluglärm ist in der Literaturliste aufgeführt. Hier finden Sie eine kurze Beschreibung und Informationen zu Bezugsmöglichkeiten:


Download     Literaturliste Thema Fluglärm (2 Seiten)

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