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Ortsverband Ludwigsburg

Recht muß Recht bleiben

Der Ludwigsburger Bund für Umwelt und Naturschutz stellt die Rechtmäßigkeit der Bebauungspläne "Gegen Eich" in Oßweil und "Jahnstraße" in Poppenweiler in Frage und hat sich deshalb an die Aufsichtsbehörde des Regierungspräsidiums Stuttgart gewandt.

Obwohl Eingriffe in Natur und Landschaft laut Bundesbaugesetz und Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg kompensiert werden müssen, ist die notwendige Ausgleichsfläche für beide Bebauungspläne noch immer in Privatbesitz und laut Aussage des Ludwigsburger Tiefbau- und Grünflächenamtes unverkäuflich. Rechtlich ist jedoch festgelegt und durch Gerichtsurteile bestätigt, daß beim Satzungsbeschluß die Ausgleichsflächen im Besitz der Kommune oder des Bauvorhabenträgers sein müssen. Damit soll sichergestellt werden, daß die Ausgleichsmaßnahmen in einem angemessenen Zeitraum durchgeführt werden können. Und der folglich nicht fünf Jahre betragen sollte, wie es bei "Gegen Eich" leider schon Realität ist.

Es darf laut dem zuständigen Landwirtschaftsministerium auch nicht offengelassen werden, ob die zugeordnete oder eine andere Maßnahme zum Ausgleich herangezogen wird. Es sollen ja gerade dort, wo die Versiegelung stattfindet, die gestörten Funktionen möglichst wiederhergestellt werden. Die Stadt Ludwigsburg kann also weder den Grünzug Pflugfelden noch die teilweise 'Wiederherstellung' des Landschaftsschutzgebietes "Marienwahl" für die Kompensationsmaßnahmen bei beiden Bebauungsplänen heranziehen.



Das Landschaftsschutzgebiet Marienwahl im Januar 2006


Der Bebauungsplan "Gegen Eich" ist seit 2001 rechtskräftig, die Bebauung in großen Teilen erfolgt, die Ausgleichsflächen am Lochwaldgraben stehen aber bis zum heutigen Tag nicht nicht zur Verfügung, weil die Eigentümer den Verkauf verweigern. Für den Bebauungsplan "Jahnstraße" wurde am 27.7.05 der Satzungsbeschluß gefaßt. Am 11.1.06 erfolgte der 'Erste Spatenstich' durch den Ludwigsburger Baubürgermeister Schmid, so daß wir davon ausgehen, daß auch dieser Bebauungsplan rechtskräftig ist. Die zugeordneten Ausgleichsflächen in den "Zugwiesen" bzw. am Zipfelbach jedoch stehen nicht zur Verfügung, weil die Eigentümer den Verkauf verweigern. Daher haben wir bei der Genehmigungsbehörde nachgefragt, mit welcher Begründung sie die beiden genannten Bebauungspläne für rechtskräftig erklärt hat, obwohl die Ausgleichsflächen nicht vorhanden sind.

Es werden in Ludwigsburg noch zwei weitere Bebauungspläne im Außenbereich diskutiert, für die mindestens das Planungskonzept beschlossen wurde: "Neckarterrasse" und "Am Wasserfall". Letzterer überplant zum Teil ein besonders wertvolles Streuobstwiesengebiet. Wir fürchten, daß die Versiegelung ohne entsprechenden Ausgleich immer weiter gehen wird. Immerhin stammt der geltende Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1984, eine Fortschreibung wird uns seit Jahren immer mal wieder versprochen, ebenso der zugehörige Landschaftsplan.

Wir erwarten die Antwort des Regierungspräsidiums mit großem Interesse.


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