Fluglärmgesetzentwurf darf nicht verwässert, sondern muss verbessert werden

Bonn, 13.09.2004:
Anlässlich der Verbändeanhörung des Bundesumweltministeriums zum Referentenentwurf von Jürgen Trittin für ein Fluglärmschutzgesetz wenden sich Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), Deutscher Arbeitsring für Lärmbekämpfung (DAL), Deutscher Naturschutz Ring (DNR), Robin Wood und Verkehrsclub Deutschland (VCD) gegen die massiven Versuche seitens der Luftverkehrslobby und der Verkehrsminister in Bund und Länder, die fortschrittlichsten Regelungen im Gesetzentwurf des Bundesumweltministers zu torpedieren.


Helmar Pless, Luftverkehrsexperte des VCD: „Das Gesetz stellt in seiner jetzigen Form bereits einen sehr weitgehenden Kompromiss zwischen den wirtschaftlichen Interessen und dem Schutz der betroffenen Bevölkerung dar. Die von Bundesverkehrsministerium und Luftverkehrswirtschaft geforderten Abschwächung der Lärmwerte, Rücknahme der anspruchsvolleren Werte bei Neu- und Ausbau von Flugplätzen und die Nichtanwendung der sog. 100-100-Regelung sind nicht akzeptabel.“

Das Umweltbundesamt schätzt die Kostenfolgen des Gesetzes für die Luftverkehrswirtschaft auf 500 Millionen Euro. Joachim Hans Beckers, Präsident der BVF: „Es ist schamlos und für die Fluglärmbetroffenen entwürdigend, wie die Luftverkehrslobby angesichts einer extrem langen Streckung der Kostenfolgen über 10 Jahre und einer durchschnittlichen Flugticketerhöhung von weit unter einem Euro um jeden Dezibel feilscht.“ Er weist darauf hin, dass der Entwurf inzwischen auf Betreiben der Luftverkehrslobby verfassungswidrige Regelungen enthält, weil die Überschreitung der Gesundheitsgefährdungsgrenzen festgeschrieben würde. „Das ist nicht hinnehmbar.“

Werner Reh, Luftverkehrsexperte des BUND: „Das Fluglärmgesetz hat seinen Namen eigentlich nicht verdient, da lediglich der passive Schallschutz an Gebäuden in Flughafennähe geregelt wird. Nun ist der Bundesverkehrsminister gefordert, auch den aktiven Lärmschutz beim Flugverkehr auf eine neue rechtliche Basis zu stellen. Insbesondere benötigen wir endlich eine rechtliche Grundlage für die Einführung von Nachtflugverboten.“

Aus Sicht von Helmut Röscheisen, Generalsekretär des DNR, hängt vom Erfolg eines fortschrittlichen Fluglärmgesetzes die umweltpolitische Glaubwürdigkeit der Bundesregierung ab. Röscheisen: „Der Fluglärm gehört bereits heute zu einem der größten Umweltprobleme in unserem Lande. Angesichts wachsender Betroffenheit durch den zunehmenden Flugverkehr ist ein weiteres Aufschieben des seit 30 Jahren nicht mehr überarbeiteten Fluglärmgesetzes nicht hinnehmbar.“

Weitere Informationen: Hintergrundinfos zum Fluglärmgesetz im BUND-Thema "Fluglärm"

Pressekontakt:
Helmar Pless, VCD, Tel.: 0228/ 98585-20, E-Mail: helmar.pless@vcd.org
Dr. Werner Reh, BUND, Tel.: 0211/ 302005-16, E-Mail: werner.reh@bund.net
Joachim Hans Beckers, BVF, Tel.: 02102/931330 oder 0171 89 359 89,

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