KFZ-Steuer nach CO2-Ausstoß und weiteren Schadstoffen bemessen - BUND will mehr Gesundheits- und Klimaschutz

Berlin, 27.01.2004:
Bei der geplanten Neugestaltung der KFZ-Steuer forderte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auch künftig die Einbeziehung weiterer Schadstoffe. Eine Berücksichtigung des Kohlendioxidausstoßes bei der Berechnung der Abgabe sei richtig und fördere den Kauf spritsparender Fahrzeuge. Die Pläne ermöglichten bis 2013 eine Senkung der CO2-Emissionen um 6,5 Millionen Tonnen. Ebenso wichtig sei jedoch die drastische Minderung von Dieselruß- und Stickoxidemissionen. Deshalb müssten die steuerlichen Vorteile für schadstoffarme Fahrzeuge beibehalten und ausgebaut werden. Dieselruß verursache allein in Deutschland den Krebstod von jährlich rund 8000 Menschen, Stickoxide seien u.a. für höhere Sommersmogwerte und Waldschäden verantwortlich.


BUND-Bundesgeschäftsführer Dr. Gerhard Timm: „Eine modernisierte KFZ-Steuer kann helfen, die Klimaschutzziele für Deutschland zu erreichen. Genauso wichtig sind aber auch Gesundheitsvorsorge und insgesamt drastische Schadstoffsenkungen. Der Autoverkehr bleibt auch mit einer modernisierten KFZ-Steuer Hauptemittent der gefährlichen Dieselrußpartikel. Hier muss vor allem die deutsche Autoindustrie handeln und endlich Dieselrußfilter serienmäßig anbieten.“
Foto: BMU, H.-G. Oed


Ebenso notwendig wie die Neugestaltung der KFZ-Steuer sei auch eine Weiterführung der Ökosteuer. Sie verteuere den Ressourcenverbrauch und senke zugleich den Schadstoffausstoß.

Bei Rückfragen: BUND-Verkehrsexperte Tilmann Heuser, Tel. 030-27586-435 bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425/-489, Mobil: 0171-8311051, Fax: -449; E-Mail: presse@bund.net

Sie möchten regelmäßig und automatisch die Pressemitteilungen des BUND-Bundesverbandes erhalten? Pressemitteilungen abonnieren


Presse
Willkommen
Aktuelle Pressemitteilungen
Newsletter
Download-Materialien
Pressekontakt
Pressearchiv 2006
Pressearchiv 2005
Pressearchiv 2004
Pressearchiv 2003
Pressearchiv 2002
   Impressum zum Seitenanfang