Verbände fordern wirksamen LärmschutzBerlin 16.02.2004:Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm (BVS), die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), der Deutsche Arbeitsring für Lärmbekämpfung (DAL) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) haben einen Rechtsanspruch auf Schutz vor gesundheitsgefährdendem Lärm gefordert. Die bis zum Juli in deutsches Recht umzusetzende EU-Richtlinie zum Umgebungslärm müsse eine gesetzlich festgelegte Strategie zur Lärmminimierung und zum Schutz der Ruhe enthalten. Ein künftiges Gesetzbuch zur Lärmvermeidung und zum Ruheschutz sei ein geeignetes Instrument, um die Lärm vermeidende Raumplanung und den Vorrang des aktiven Lärmschutzes vor passiven Lärmschutzmaßnahmen zu fördern. Beispielsweise seien weniger Fahrzeuge auf den Straßen, Nachtflugverbote oder leisere Flugzeugtriebwerke besser als Lärmschutzwände bzw. Schallschutzfenster. Notwendig sei auch eine Verkehrsverlagerung auf lärmarme Verkehrsträger. Für bisher ruhige Gebiete müsse ein Verschlechterungsverbot gelten. Um die Belästigungen durch Flugzeuge abzubauen, sei eine Länder übergreifende Flugverkehrsplanung erforderlich. Der Zustand der Bahnschienen sei ebenfalls konsequent zu verbessern. Durch regelmäßiges Abschleifen und modernere Bremssysteme ließen sich circa 15 Dezibel(A) vermeiden. An Waggons und Triebwagen sollten nur noch Scheiben- statt Klotzbremsen erlaubt sein. Erforderlich seien auch mehr Tempolimits auf Fernstraßen und in Ortschaften. Modernere Messverfahren zur Lärmprüfung an Fahrzeugen und Vorschriften für die Verwendung lärmarmer Reifen könnten ebenfalls zu mehr Ruhe beitragen. Straßenneubauten werden von den Verbänden in der Regel abgelehnt, da sie oft die letzten Ruhezonen verlärmten. Im Straßenbau eingesparte Gelder sollten zur lärmtechnischen Sanierung und für den Unterhalt bestehender Verkehrswege eingesetzt werden. Nach Auffassung der Verbände ließen sich die Lärmprobleme mit einem Zwei-Stufen-Plan regeln. Bei Überschreitung eines Lärmpegels von tagsüber 55 bzw. nachts 45 Dezibel müsse ein Rechtsanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen bestehen. Als zweites schlagen die Verbände Standards vor, bei deren Überschreitung Gebiete als lärmbelastet gelten und Schutzmaßnahmen einzuleiten sind. Um das individuelle Verhalten der Lärmverursacher zu beeinflussen, seien Abgaben und Steuern auf die Herstellung und Nutzung lärmender Produkte und Verkehrsmittel erforderlich. Lärm müsse einen Preis haben, damit sich lärmarmes Verhalten auch lohne. Ziel aller Maßnahmen müsse der Schutz vor gesundheitlichen Gefahren und die Vermeidung von unnötigem Verkehrslärm sein.
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