Flussbaumaßnahmen an der Elbe verstoßen gegen geltendes EU-Recht

Vertragsverletzungsverfahren läuft

Dessau/Magdeburg, 02.05.2005:
Die EU-Kommission teilte der Bundesrepublik Deutschland mit, dass bei den Flussbaumaßnahmen an der Elbe durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost (WSD Ost) gegen geltendes EU-Recht verstoßen wurde. Die EU verweist auf die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, nach der Flussbaumaßnahmen - auch sogenannte Unterhaltungsmaßnahmen - auf ihre Naturverträglichkeit hin zu prüfen sind.

Bereits im Januar 2002 reichten 20 Umweltorganisationen und Vereine bei der EU-Kommission eine förmliche Beschwerde gegen die übliche Praxis ein. Jetzt liegt ein aktuelles Aufforderungsschreiben der EU vom 16.3.2005 vor. Danach konnte die zuständige Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost die Argumente der Beschwerdeführer nicht entkräften, dass die durchgeführten Baumaßnahmen zu einer Schädigung von prioritären Lebensräumen und Arten in dem betroffenen FFH-Gebiet "Elbauen Dessau Wörlitz" und im EU-Vogelschutzgebiet "Mittlere Elbe" führen können.

Die Bundesrepublik wird ultimativ aufgefordert, eine Stellungnahme bis zum 22.Mai 2005 abzugeben. Eine Wiederherstellung alter Bauzustände, die mehrere Jahrzehnte zurückliegen, ist ohne förmliche FFH - Prüfungen, ggf. mit Öffentlichkeitsbeteiligung, nicht zulässig, so die EU-Kommission. Das EU-Recht verlangt weiterhin, geeignete Schutzmaßnahmen zur Sicherstellung der für das Gebiet festgelegten Erhaltungsziele zu ergreifen.

Die nachträgliche Verdrehung der Tatbestände durch die WSD Ost grenzt an Tollkühnheit. Gegenüber der EU wird behauptet, dass auch mit dem BUND Einvernehmen hergestellt wurde. In der Realität hat jedoch der BUND die Notwendigkeit einer FFH-Prüfung zu Protokoll gegeben und reichte wegen Nichteinhaltung der gesetzlichen Grundlagen Beschwerde ein.

Der BUND fordert, für die bisher realisierten Flussbaumaßnahmen eine nachträgliche FFH-Prüfung durchzuführen. Sollte eine Naturverträglichkeit nicht gegeben sein, muss konsequenterweise rückgebaut werden, um die Schäden an Natur und Landschaft zumindest zu reduzieren. Für eingetretene Schäden sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzulegen.

Pressekontakt: Dr. Ernst Paul Dörfler, BUND-Elbeprojekt, Tel.: 039244-290 bzw. 0171-183214
Rechtsanwalt Dr. Henrik Schröder, München, Tel.: 089-38899100


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