Ortsverband Nordheim

BUND-Ökotipp 28/2008



Schädliches Bisphenol A in Gebrauchsgegenständen



Obwohl die Chemikalie Bisphenol A im Verdacht steht, der Gesundheit zu schaden, findet man sie in vielen Gebrauchsgegenständen. Als Hauptbestandteil des Kunststoffs Polycarbonat ist sie unter anderem in Folien, Plastikdosen und Babyfläschchen enthalten. Über den Kontakt mit Lebensmitteln kann Bisphenol A in den Körper gelangen und dort dauerhafte Veränderungen des Nerven- und Hormonsystems bewirken, warnt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

Bisphenol A ist bei über 90 Prozent der Bevölkerung im Körper nachweisbar. Vor allem Säuglinge und Kleinkinder sind gefährdet, wenn der Stoff mit der Milch über das Fläschchen in den Körper gelangt. Die Menge der von einer Polycarbonatflasche abgegebenen Chemikalie ist besonders groß, wenn die Nahrung in der Flasche erhitzt wurde. In Kanada sind Babyflaschen aus Polycarbonat aus Vorsorgegründen verboten.

Der BUND empfiehlt, zur Lebensmittelaufbewahrung Behälter aus Glas, Edelstahl oder Keramik zu nutzen. Relativ sichere Kunststoffe sind Polyethylen (an der Gravur PE und dem Recyclingcode 2 oder 4 erkennbar) sowie Polypropylen (mit der Gravur PP und dem Code 5). Speziell Babyfläschchen sollten nur aus Glas, PE oder PP sein. Lebensmittel sollten grundsätzlich nicht in Kunststoffbehältern erhitzt werden. Ratsam ist auch, auf Nahrung aus Konservendosen zu verzichten, da diese möglicherweise innen mit sogenannten Epoxidlacken beschichtet sind, die Bisphenol A freisetzen. Ebenso können Zahnversiegelungen oder Kunststofffüllungen diesen Stoff enthalten: Fragen Sie beim Zahnarzt nach und verzichten Sie gegebenenfalls auf solche Materialien.


Berlin, den 09. Dezember 2008


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